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22. Februar 2019
die Bayerische startet neue Grundfähigkeitenversicherung

die Bayerische startet neue Grundfähigkeitenversicherung

Die neue Grundfähigkeitenversicherung der Versicherungsgruppe die Bayerische gibt es in zwei verschiedenen Tarifvarianten. So können sich auch Kunden absichern, die eher kreativ tätig sind. Zudem sind drei verschiedene Optionen wählbar, mit denen der Tarif noch individualisiert werden kann.

Die Bayerische führt unter dem Namen „ExistenzPlan“ eine neuartige Grundfähigkeitenversicherung ein. Der Kunde erhält damit Leistungen, wenn er eine versicherte Grundfähigkeit für voraussichtlich sechs Monate verliert oder bereits so lange verloren hat. Gerade junge Leute und sogar Kinder ab drei Jahren können mit ExistenzPlan den Schutz ihrer Arbeitskraft und ihres Einkommens sehr früh planen. Wer dann nach dem Jobeinstieg eine konkrete Berufstätigkeit absichern möchte, dem ermöglicht ExistenzPlan den Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen ohne weitere Gesundheitsprüfung. Der mögliche Verlust des Pkw-Führerscheins aus gesundheitlichen Gründen ist zudem immer mitversichert.

Zwei verschiedene Tarifausführungen: aktiv und kreativ

Den ExistenzPlan gibt es in zwei Tarifausführungen: Der Tarif „ExistenzPlan aktiv“ umfasst 17 Grundfähigkeiten. Der Tarif „ExistenzPlan kreativ“ leistet neben den 17 Aktiv-Fähigkeiten bei dem Verlust weiterer die drei Grundfähigkeiten „Schreiben“, „Tastatur benutzen“ und „Intellekt“. Er ist ideal für alle Kreativen (Schauspieler, Blogger, Künstler) und Menschen, die viel am Computer zu tun haben oder alle, die ebenfalls geistige Fähigkeiten absichern wollen.

Drei individuelle Optionen: Mobilität, Infektion, Psyche

Zusätzlich können die Kunden unter drei Optionen wählen, um die Absicherung noch besser an den persönlichen Lebensplan anzupassen. Für all diejenigen, die viel Fahrradfahren oder den öffentlichen Nah- und Fernverkehr nutzen, ist der Baustein „Mobilität“ spannend. Die Option „Infektion“ richtet sich vor allem an medizinische und soziale Berufe sowie Tätigkeiten im Lebensmittelumfeld und greift, wenn man aufgrund einer Infektion nach behördlicher Anordnung ein vollständiges Tätigkeitsverbot erhält. Die dritte Option „Psyche“ tritt in Kraft, falls man an schwerer Depression oder Schizophrenie erkrankt. (ad)