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1. März 2019
Kfz-Versicherung: Zahlt sie auch für allein losfahrendes Automatik-Auto?

Kfz-Versicherung: Zahlt sie auch für allein losfahrendes Automatik-Auto?

Zahlt die Kfz-Versicherung auch für einen Unfall, der durch ein von selbst losfahrendes Automatik-Auto verursacht wird? Zu einem solch ungewöhnlichen Fall hat das Oberlandesgericht Braunschweig ein Urteil gefällt.

Die Kfz-Vollkaskoversicherung muss auch dann für Schäden an einem Fahrzeug zahlen, wenn der Sachverhalt im Detail nicht aufgeklärt werden kann. So zum Beispiel auch, wenn ein Automatik-Auto von selbst losfährt und dabei zu Schaden kommt. Maßgeblich für die Deckung sei laut dem Gericht allein, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall beruhen könnten.

Kfz-Versicherung glaubt Geschichte vom Automatik-Auto nicht

Im konkreten Fall setzte sich das Automatik-Fahrzeug des Klägers in Bewegung, ohne dass ein Fahrer am Steuer saß. Daraufhin kollidierte es mit einer Toreinfahrt. Der Mann klagte gegen seine Vollkaskoversicherung auf Ersatz der Schäden. Er gab an, dass er bei dem Versuch, das Fahrzeug zu stoppen, aufs Gaspedal gekommen sei. Daraufhin sei das Fahrzeug nach vorne geschossen und durch das Tor gebrochen. Die Kfz-Versicherung glaubte ihm diese Geschichte nicht.

Art und Beschaffenheit der Schäden für Kfz-Versicherung maßgeblich

Das Gericht hingegen gab der Klage statt. Es stehe fest, dass die verursachten Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einen Unfall zurückzuführen seien. Dies reiche für die Einstandspflicht der Kfz-Versicherung aus. Die Schilderungen des Klägers zum Unfallhergang genügten dem Gericht, davon überzeugt zu sein. Auch verschiedene Zeugen, mit denen der Kläger nach dem Unfall gesprochen hatte, bestätigten die Aussagen. Darüber hinaus kam auch der vom Gericht beauftragte Sachverständige zu dem Schluss, dass ein Unfall plausibel sei. Er hatte Versuchsabläufe mit dem Fahrzeug nachgestellt.

Die Tatsache, dass der Kläger das Gaspedal betätigt hatte, spreche auch nicht gegen den Schutz durch die Kfz-Versicherung. Die Beweisaufnahme geht davon aus, dass dies tatsächlich versehentlich passiert war, als er das Auto stoppen wollte. (tos)

OLG Braunschweig , Urteil vom 11.02.2019, Az.: 11 U 74/17

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