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5. März 2019
P&R-Pleite: Vermittler zu Schadensersatz gegenüber Anlegern verurteilt

P&R-Pleite: Vermittler zu Schadensersatz gegenüber Anlegern verurteilt

Im Skandal um die Pleite der Münchner P&R-Gruppe ist erstmals ein Urteil gegen einen Finanzanlagenvermittler gefallen. Ihm wird vorgeworfen, er habe seine Aufklärungspflicht gegenüber den Anlegern verletzt. Er muss Schadensersatz leisten.

Es ist der größte Anlageskandal Deutschlands. Die P&R-Gruppe aus München hat über 54.000 Anlegern Container verkauft, die zum Teil gar nicht vorhanden waren (AssCompact berichtete). Das Gesamtvolumen der Container betrug 3,5 Mrd. Euro. Die meisten der geschädigten Anleger hatten die Kapitalanlagen über Finanzanlagenvermittler und Banken erworben. Gegen sie gingen kurz nach der Insolvenz der P&R-Gruppe ebenfalls Klagen ein. Jetzt ist ein erstes Urteil gegen einen Vermittler vor dem Landgericht Erfurt gefällt worden. Der Angeklagte wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 120.000 Euro verurteilt.

P&R-Vermittler hat Aufklärungspflichten verletzt

Das Landgericht Erfurt sieht es als erwiesen an, dass der Vermittler die Anleger nicht über die wesentlichen Risiken der empfohlenen Kapitalanlage aufgeklärt hat. Es führt aus, dass ein Vermittler von P&R-Kapitalanlagen auf das Totalverlustrisiko und Nachschussrisiko hinweisen müsse. Auch die in den Verträgen abgedruckte Mietgarantie von P&R hätte der Vermittler nicht unkommentiert lassen dürfen. Weder könne das Unternehmen die Mietzahlungen garantieren, noch habe es eine Mietausfallversicherung oder dergleichen gegeben, kommentiert die die Anleger vertretende Anwaltskanzlei Schiller aus Bremen. Dies hätte der Vermittler nach Ansicht des Gerichtes klarstellen müssen.

Zwei weitere Klagen gegen Vermittler abgewiesen

Das Urteil könnte weitere seiner Art nach sich ziehen, meinen die Anwaltskanzleien. Zuvor waren zwei Klagen gegen P&R-Vermittler vor den Landgerichten in Ansbach und in Dessau abgewiesen worden.

LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, Az. 9 O 736/18

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