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14. März 2019
Bund und Länder melden Einigung auf neue Grundsteuer

Bund und Länder melden Einigung auf neue Grundsteuer

Bund und Länder haben am Donnerstag erneut über die Reform der Grundsteuer beraten – und sich dabei nach eigener Aussage auf neue Eckpunkte geeinigt. Das bisher vorgeschlagene Modell soll deutlich entbürokratisiert worden sein. Ein Bundesland schießt allerdings nach wie vor quer.

Die Grundsteuer muss reformiert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet. Bis 2019 müssen sich Bund und Länder daher auf eine Reform der Grundsteuer einigen. Gelingt die Reform bis dahin nicht, fällt die Grundsteuer ersatzlos weg. 14 Mrd. Euro Steuereinnahmen pro Jahr wären dann für die Gemeinden plötzlich futsch.

„Großer Meilenstein“ der Grundsteuerreform

Um das zu verhindern, tagten Finanzminister von Bund und Ländern am Donnerstag erneut zu diesem Thema. Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz und seinem hessischen Kollegen Thomas Schäfer haben sie sich dabei auf neue Eckpunkte geeinigt. Die Gespräche hätten ein „vernünftiges Ergebnis“ gebracht, aus dem nun ein Gesetzentwurf erarbeitet und vorgelegt werden soll. Scholz sprach daher von einem großen Meilenstein bei der Grundsteuerreform.

Scholz schweigt zu Details

Wie die Grundsteuer künftig erhoben werden soll, wollte Scholz nicht erläutern. Laut Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) ist in den Verhandlungen das ursprünglich von Scholz vorgeschlagene Modell deutlich entbürokratisiert worden. Um die Verwaltungen in den Kommunen zu beruhigen soll nicht mehr jedes einzelne Grundstück angefasst und nicht mehr jede einzelne Miete erhoben werden. Stattdessen sollen Pauschalwerte genutzt werden. Für den sozialen Wohnungsbau sollen zudem künftig Abschläge auf die Grundsteuer möglich sein.

Bayern stellt sich weiter quer

Endgültig durch ist die Reform mit der vermeintlichen Einigung allerdings noch nicht, denn ein Bundesland hat weiter grundsätzliche Bedenken: Bayern. Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) wolle dem nun auf dem Tisch liegenden Modell nicht zustimmen, zumal bislang nicht einmal die verfassungsrechtlichen Bedenken am Scholz-Modell ausgeräumt worden seien. Er fordert weiterhin das auch von der Immobilienwirtschaft unterstützte Flächenmodell. Bei diesem spielen die Grundstückswerte keine Rolle. Stattdessen wird die Steuerhöhe pauschal nach der Fläche berechnet. (mh)