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23. April 2019
ImmoAnlageKonzept: BaFin ordnet unverzügliche Abwicklung an

ImmoAnlageKonzept: BaFin ordnet unverzügliche Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hat eine Meldung zur ImmoAnlageKonzept GmbH verschickt. Demnach betreibt die fränkische Gesellschaft unerlaubte Einlagengeschäfte. Die ImmoAnlageKonzept GmbH müsse daher die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Die BaFin hat der ImmoAnlageKonzept GmbH aus Neustadt b. Coburg mit Bescheid vom 03.04.2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln. Die ImmoAnlageKonzept GmbH nahm laut der Finanzaufsicht Gelder von Immobiliensuchender an und versprach im Gegenzug die Rückzahlung bzw. Weiterleitung als Kaufpreiszahlung an einen möglichen Immobilienverkäufer.

Vollständige Rückzahlung angeordnet

Die ImmoAnlageKonzept GmbH betreibt nach Auffassung der BaFin ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht. Die fränkische Gesellschaft ist daher verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. (mh)