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10. Mai 2019
Neues Gesetz: Unternehmer müssen aktiv Geschäftsgeheimnisse schützen

Neues Gesetz: Unternehmer müssen aktiv Geschäftsgeheimnisse schützen

Einem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen hat nun auch der Bundesrat zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmer künftig aktiv Maßnahmen zur Geheimhaltung anwenden müssen, wenn sie ihre Geschäftsgeheimnisse gesetzlich schützen wollen. Dies berichtet die Kanzlei Michaelis.

Bundestag und Bundesrat haben ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bestätigt. Darin werden bisherige gesetzliche Regelungen zusammengefasst und konkretisiert, wie die Kanzlei Michaelis berichtet.

Neues Gesetz verlangt proaktive Maßnahmen zur Geheimhaltung

Die zentrale Neuerung dabei ist, dass der Begriff der Geheimhaltung erstmals gesetzlich definiert wird. Dieser beinhaltet jetzt, dass Unternehmer künftig aktiv Maßnahmen zur Geheimhaltung schützenswerter Informationen anwenden müssen, wenn sie von dem neuen Gesetz profitieren wollen, erläutert Rechtsanwalt Stephan Michaelis. Nur dann kann der Inhaber des Geheimnisses gegen Schädiger wirkungsvoll vorgehen.

Makler sollten Verschwiegenheitsverpflichtung prüfen

Geheim zu haltende Informationen können bei Maklern beispielsweise Kundenlisten, Kosteninformationen, Unternehmensdaten oder individuelle Versicherungskonzepte sein. Um sie zu schützen, können laut der Kanzlei technische, organisatorische oder vertragliche Maßnahmen ergriffen werden. So könne beispielsweise bereits im Arbeits- oder Vertriebspartnervertrag eine Verschwiegenheitsverpflichtung aufgenommen werden. Ist diese bereits vorhanden, empfiehlt sei eine Überprüfung. Zwar bestehe diese Verpflichtung grundsätzlich, eine gesonderte vertragliche Regelung könne diese aber hinsichtlich ihrer Reichweite konkretisieren. Eine Schutzmaßnahme sei hier beispielsweise das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Technisch kommen Zugangssperren für Programme, Passwörter und Codes sowie physische Zugangssperren in Frage.

Neue Ansprüche bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

Durch das Gesetz entstehen neue Ansprüche bei Rechtsverletzungen. Diese reichen laut der Kanzlei von Beseitigung und Unterlassung über Schadensersatz bis hin zu Abfindungen in Geld. Bei einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen drohen. (tos)

Bild: © kieferpix - stock.adobe.com

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