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13. Mai 2019
Crowdfunding: Verband begrüßt neue Regeln

Crowdfunding: Verband begrüßt neue Regeln

Crowdfunding findet in Deutschland immer mehr Anleger. Die Schwarmfinanzierungen sind vor allem im Immobilienbereich beliebt. An der Regulierung gab es aber regelmäßig Kritik. Der Bundestag hat daher nun neue Regeln beschlossen. Der Bundesverband Crowdfunding e.V. begrüßt diese explizit.

Der Bundesverband Crowdfunding e.V. begrüßt, dass der Deutschen Bundestag Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierungen von Vermögensanlagen und Wertpapieren beschlossen hat. „Die Crowdfunding-Branche kann sich jetzt darauf konzentrieren, am Standort Deutschland weiterhin stark zu wachsen und den Anlegern attraktive Investitionsmöglichkeiten zu bieten. Der Bundestag hat dafür die richtigen Weichen gestellt“, so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Crowdfunding e.V.

Erhöhte Gestaltungsmöglichkeiten

Die Branche begrüßt zum Beispiel die Ausweitung der Schwarmfinanzierungsausnahme auf Genussrechte. Dies sorge für mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Auch die Erhöhung der Prospektpflichtgrenze auf 6 Mio. Euro entspreche den Forderungen des Verbandes und werde für größere Finanzierungsrunden sorgen. Ebenso wird begrüßt, dass die Schwelle der Prospektpflicht sich in Zukunft auf einen Zeitraum von zwölf Monaten bezieht.

Änderungen im Interesse der Anleger

Die Erhöhung der Einzelanlagenschwelle von 10.000 Euro pro Investor auf 25.000 Euro ermöglicht es dem Verband zufolge, dass Investoren auch größere Einzelinvestments vornehmen. Die Klarstellung, dass nicht emittierte oder bereits zurückgezahlte Vermögensanlagen nicht auf die Berechnung der Schwelle angerechnet werden, sei ebenfalls begrüßenswert. Hier müsse die BaFin ihre Verwaltungspraxis der Intention des Gesetzgebers anpassen. Auch die neu geschaffene Möglichkeit von Investoren, über eine GmbH & Co KG über die Einzelanlagenschwelle hinaus zu investieren, sei im Interesse der Anleger.

GmbH-Beteiligungen nicht berücksichtigt

Die Branche ist allerdings enttäuscht, dass in der Schwarmfinanzierungsausnahme weiterhin keine angemessene Beteiligungsform für GmbH-Beteiligungen berücksichtigt wurde. Diese bleiben prospektpflichtig, womit Start-ups und Wachstumsunternehmen nicht von den beschlossenen Änderungen profitieren würden.

Nachteil im internationalen Wettbewerb

„Einerseits wird in der Politik von vielen Seiten mehr privates Engagement bei der Förderung von Innovationen gefordert. Auf der anderen Seite wird genau das ohne eine nachvollziehbare Begründung und ausgerechnet bei der Rechtsform der GmbH unterbunden. Das ist ein Nachteil für die Unternehmensfinanzierung in Deutschland“, so Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied zuständig für Regulierung. Der Verband befürchtet, dass Deutschland im Vergleich mit internationalen Entwicklungen in Marktsegment der Unternehmensfinanzierung nicht aufschließen kann an die Nachbarländer, in denen Eigenkapitalfinanzierungen mittels Crowdfunding möglich ist. (mh)

Bild: © Markus Mainka – stock.adobe.com