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18. Juni 2019
Urteil zu CHECK24 – jetzt doch „Nirgendwo Günstiger“?

Urteil zu CHECK24 – jetzt doch „Nirgendwo Günstiger“?

HUK Coburg ist erneut gegen die – jetzt neue Version – der „Nirgendwo Günstiger Garantie“ von Check24 vorgegangen. Diesmal jedoch ohne Erfolg. Die Garantie, die auf den Gesamtmarkt erweitert wurde, stellt laut dem Urteil des Landgericht Kölns keinen Rechtsverstoß dar.

Bei der wiederkehrenden Fehde zwischen Check24 und dem Kfz-Versicherer HUK Coburg hat sich jetzt das Blatt gewendet. Die „Nirgendwo Günstiger Garantie“, mit der Check24 im Kfz-Versicherungsvergleich seit Jahren wirbt, war der HUK ein Dorn im Auge. Der Kfz-Versicherer, der beansprucht, selbst die „fairsten“ Kfz-Versicherungstarife anbieten zu können, ist gegen das Vergleichsportal erneut vor Gericht gezogen. Jedoch: Die aktuell von Check24 angebotene Garantie stellt in der derzeitigen Fassung keinen Rechtsverstoß dar, urteilte das Landgericht Köln.

Reine Preisvergleiche nicht gestattet

Zuerst hatte HUK vor dem Oberlandesgericht Köln mit einer Klage gegen Check24 Erfolg gehabt (AssCompact berichtete). Sie erwirkte eine Unterlassung der „Nirgendwo Günstiger Garantie“ gegen das Onlineportal. Zwar seien Produktvergleiche grundsätzlich zulässig, wie aus dem Urteil vom 12.04.19 hervorgeht. Dies gelte jedoch nicht für reine Preisvergleiche, bei denen gar nicht alle Preise angegeben sind. Um solche habe es sich im Falle der Kfz-Tarifvergleiche von Check24 gehandelt. Check24 passte daraufhin nach eigenen Angaben seine Webseite an.

Kfz-Versicherungsvergleich auf den Gesamtmarkt erweitert

Auch startete das Portal mit einer neuen Version der „Nirgendwo Günstiger Garantie“, die auf den Gesamtmarkt erweitert wurde. Laut einer Pressemitteilung von Check24 beinhaltet die neue Garantie das Versprechen, einen finanziellen Ausgleich zu zahlen, falls der Kunde am Markt einen günstigeren Tarif findet, obwohl er bereits über Check24 eine Versicherung abgeschlossen hatte. Der Ordnungsmittelantrag, den die HUK dagegen stellte, wurde diesmal vom Landgericht Köln abgewiesen. Laut Urteilsbegründung komme Check24 seinem Garantieversprechen nun für den Gesamtmarkt der Kfz-Versicherungen nach. (tos)

Landgericht Köln, Urteil vom 27.05.2019, Az.: 31 O 376/17

Bild: © Sychugina Elena – stock.adobe.com

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