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21. Juni 2019
Kfz-Versicherung: Gilt ein abgestelltes Auto als „verwendet“?

Kfz-Versicherung: Gilt ein abgestelltes Auto als „verwendet“?

Muss die Kfz-Versicherung zahlen, wenn durch ein in der Garage abgestelltes Auto das Haus in Brand gesetzt wird? Zu dieser Frage hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt.

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gefällt, das unter anderem klarstellt, wie weit der Begriff der „Verwendung eines Fahrzeugs“ in der Kfz-Versicherung geht. Im konkreten Fall war ein Brand durch ein Auto entstanden, welches in der Garage abgestellt war. Der Brand griff auf ein Wohnhaus über. Der EuGH entschied, dass die Kfz-Versicherung auch für die Schäden am Haus aufkommen muss.

Kfz-Versicherung muss für Schäden am Haus zahlen

Das Gericht stellte in dem entsprechenden Urteil heraus, dass auch das Abstellen eines Fahrzeugs über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden als „Verwendung eines Fahrzeugs“ gelten kann. Im hiesigen Fall war der Brand durch einen Defekt an einem Schaltkreis im Fahrzeug entstanden. Der Schaden am Haus belief sich auf 44.000 Euro. Zunächst kam die Gebäudeversicherung dafür auf. Sie klagte jedoch gegen die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf Erstattung, da sie der Ansicht war, der Schadensfall sei durch diese gedeckt.

Nachdem die Klage in erster Instanz abgewiesen worden war, hatte sie im Berufungsverfahren Erfolg. Der Oberste Gerichtshof Spaniens wandte sich schließlich an den EuGH. Die Kfz-Versicherung muss den von der Gebäudeversicherung bezahlten Betrag erstatten.

„Verwendung“ in der Kfz-Versicherung nicht an Straßenverkehr gebunden

Zur Begründung führte der EuGH aus, dass auch das Parken und eine gewisse Standzeit eines Fahrzeugs „natürliche und notwendige Phasen“ der Kfz-Verwendung als Beförderungsmittel darstellten. Der Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ im Sinne der entsprechenden EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung sei nicht eine Verwendung im Straßenverkehr beschränkt. (tos)

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 20.06.2019, Az.: C 100/18 

Bild: © peshkov - stock.adobe.com

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