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17. Juli 2019
D&O-Versicherung – immer wichtiger, immer unrentabler

D&O-Versicherung – immer wichtiger, immer unrentabler

Steigende Fallzahlen und rückläufige Zahlungsbereitschaft von Versicherern werden zu einer weiter wachsenden Bedeutung der Prozessfinanzierung im D&O-Bereich führen. D&O-Makler werden dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Ein Gastbeitrag von Dr. Volker Knoop, Vorstand der FORIS AG.

Die Idee zur D&O-Versicherung stammt ursprünglich aus den USA. Kein Wunder, sind in Amerika doch nicht nur die Managementgehälter in der Regel deutlich höher als hierzulande, sondern auch die mit einer solchen Führungsaufgabe verbundenen Haftungsrisiken. Seit Ende der Neunzigerjahre haben Manager in Deutschland ebenfalls die Möglichkeit, sich auf diese Weise abzusichern. Mittlerweile überweisen deutsche Unternehmen für die Managerhaftpflicht laut Schätzungen jährlich zwischen 500 und 600 Mio. Euro an Prämien an die rund 50 Anbieter, die hierzulande aktiv sind. Die Zahl der Schadensfälle hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Bei einzelnen Versicherern liegt die Steigerungsrate bei annähernd 50%.

Ohne D&O-Versicherung kommt also heute fast keine Führungskraft eines deutschen Unternehmens mehr aus. Zu groß ist das Risiko, sich in komplexen Rechtsvorschriften wie etwa der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), neuen Compliance-Richtlinien oder Unternehmenstransaktionen zu verheddern und anschließend für eventuell entstandene Vermögensschäden persönlich in Haftung genommen zu werden. Für die in der Regel international ausgerichtete deutsche Industrie kommen als weitere Risikofaktoren die Unwägbarkeiten hinzu, die bei Geschäften außerhalb der EU mit ausländischen Rechtssystemen verbunden sein können.

Der Gegner im eigenen Haus

Dabei ist die Gefahr, von der eigenen Firma verklagt zu werden, in Deutschland besonders ausgeprägt. Diese so genannten Innenansprüche dürften mittlerweile für weit über die Hälfte aller D&O-Fälle hierzulande verantwortlich sein. Hintergrund ist nicht zuletzt die Tatsache, dass Aufsichtsgremien deutlich aktiver sind, wenn es darum geht, aus möglichem Fehlverhalten für ihr Unternehmen entstandenen Schaden bei den zuständigen Managern gerichtlich einzuklagen. Die Basis hierfür legte der Bundesgerichtshof (BGH) 1997 mit einem Grundsatzurteil. Darin stellten die BGH-Richter klar, dass Aufsichtsräte verpflichtet sind, Vorstände bei Pflichtverletzungen in Anspruch zu nehmen. Sollten sie darauf verzichten, seien sie selber in der Haftung. Damit hat sich der ursprüngliche Versicherungsgrund, die Abwehr von Forderungen von außen, inzwischen zumindest teilweise ins Gegenteil verkehrt.

Spektakuläre Fälle im Fokus der Öffentlichkeit

Aus dem Bereich der Innenansprüche stammen auch einige der spektakulärsten D&O-Fälle. So etwa das Verfahren der Deutschen Bank gegen ihren Ex-Chef Rolf Breuer. Herr Breuer hatte 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit der Kirch-Mediengruppe angezweifelt. Die Folgen sind hinlänglich bekannt: Die Kirch-Gruppe musste Insolvenz anmelden; Leo Kirch klagte gegen die Deutsche Bank; das Verfahren endete nach 14 Jahren mit einem Vergleich, der die Deutsche Bank zur Zahlung eines hohen dreistelligen Millionenbetrages an die Kirch-Erben verpflichtete. Inklusive der Anwaltskosten soll das Geldinstitut deutlich mehr als 1 Mrd. Euro gezahlt haben. Einen – wenn auch kleinen – Teil dieser Summe holte die Bank sich bei ihrem ehemaligen Vorstandschef zurück. 3,2 Mio. Euro überwies Herr Breuer im Rahmen eines Vergleichs an die Deutsche Bank.

Profitabilität der gesamten Branche leidet

Hohe Schadenssummen und steigende Fallzahlen setzen die Branche zunehmend unter Druck. Insgesamt decken die Prämieneinnahmen die Kosten kaum mehr ab. Laut Medienberichten machen die D&O-Versicherer gegenwärtig jährlich rund 100 Mio. Euro Verlust. Besonders Unternehmen, die hohe Deckungssummen von 300 bis 500 Mio. Euro benötigen, haben Schwierigkeiten, Versicherer zu finden. Zudem ist die Zahlungsbereitschaft insgesamt rückläufig. So wird bei Erstattungsansprüchen mit härteren Bandagen gekämpft. Manche Versicherer haben Regulierungsstrategien entwickelt, die selbst bei vertraglich bestehender Deckungspflicht eine Deckung zugunsten des Versicherungsnehmers verweigern oder einen „billigen Vergleich“ anstreben – in dem Wissen, dass viele Unternehmen / Versicherungsnehmer / versicherte Personen sich einen langen Prozess um eine 100-Prozent-Deckung nicht leisten wollen oder können. 

Zusammenarbeit mit D&O-Maklern wird immer wichtiger

Vor dem Hintergrund des enormen Prämiendrucks in den Schadensabteilungen der D&O-Versicherer ist davon auszugehen, dass das Interesse an D&O-Prozessfinanzierung weiter steigen wird. Hier werden Makler eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Die FORIS AG arbeitet bereits heute in unterschiedlicher Weise mit verschiedenen Maklern zusammen. So etwa mit Prozessfinanzierungsmaklern, die geeignete Fälle ihrer Kunden zur Finanzierung empfehlen. Diese Makler sitzen meist im europäischen Ausland (z.B. Großbritannien und Spanien), wo dieser Geschäftszweig noch verbreiteter ist als in Deutschland. Zudem hat die FORIS AG im vergangenen Jahr damit begonnen, eine eigene D&O-Prozessfinanzierungspraxis aufzubauen. Damit richten wir uns an Anwälte und versicherte bzw. versicherungsnehmende Unternehmen, die die Bandbreite der Prozessfinanzierung im Bereich D&O oftmals nicht kennen. In Zukunft soll auch in diesem Bereich verstärkt mit D&O-Maklern zusammengearbeitet werden.