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20. September 2019
Die „Wiesn“ startet: Wie ist man auf dem Oktoberfest versichert?

Die „Wiesn“ startet: Wie ist man auf dem Oktoberfest versichert?

Bald heißt es wieder: „O’zapft is!“ Am Wochenende startet das Münchener Oktoberfest, das jährlich Millionen von Gästen anlockt. Beim Besuch des größten Volksfestes der Welt kann aber auch einiges passieren. Experten der Gothaer Versicherung beantworten die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz.

An diesem Wochenende startet das Münchener Oktoberfest. Das größte Volksfest der Welt lockt jährlich Millionen von Besuchern aus aller Welt in die bayerische Landeshauptstadt. Wo viele Menschen zusammenkommen, gefeiert wird und die ein oder andere Maß Bier fließt, kann einiges passieren. Wie es um den Versicherungsschutz beim Wies‘n-Besuch steht, erklären Experten der Gothaer Versicherung.

Wer kommt für Arztkosten auf, wenn man ausrutscht?

Wer zahlt Arztkosten, wenn Besucher in einem Bierzelt oder auf dem Festgelände ausrutschen oder sich an zerbrochenen Gläsern schneiden? Laut Unfallexperte Ralf Mertke hilft in diesem Fall die gesetzliche oder private Krankenversicherung aus. Der behandelnde Arzt rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Kommt es infolge des Unfalls zu Langzeitfolgen, bietet eine private Unfallversicherung finanzielle Unterstützung.

Und wenn man versehentlich eine Tracht beschädigt?

Im Gedränge kann es schnell passieren, dass man mit einem Getränk oder einer Zigarette das Dirndl oder die Lederhose des Nachbarn ruiniert. In diesem Fall springt die Privathaftpflicht-Versicherung ein, die in der Regel die Forderungen des Geschädigten begleicht. „Diese Versicherung sollte aber sowieso bei jedem Erwachsenen Standard sein“, betont Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer.

Versicherungsschutz auch nach drei Maß Bier?

Die meisten Versicherungen kommen auch für Unfälle oder Schäden auf, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Ausschlaggebend ist den Gothaer-Experten zufolge aber immer das Maß – und vor allem wie viele davon. Übel ausgehen kann es für denjenigen, der sich systematisch volllaufen lässt. Im schlimmsten Fall führt dies zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Wer zahlt für die Kosten im Falle einer Schlägerei?

Als heiklen Fall bezeichnen es die Versicherungsexperten. Denn es komme darauf an, wer die Schlägerei angefangen habe bzw. ob beide Parteien zugeschlagen haben. Bei vorsätzlicher Schädigung, insbesondere unter Alkoholeinfluss, riskiert der Versicherte seinen privaten Haftpflichtschutz. Fällt man ungewollt einer Schlägerei zum Opfer, muss der Verursacher für die entstehenden Kosten und sogar Spätfolgen zahlen. Dies kann im schlimmsten Fall bei Personenschäden in die Millionen gehen, etwa bei langen Krankenhaus-Aufenthalten und anschließender Berufsunfähigkeit. Mit einer privaten Unfallversicherung ist man auch in diesem Fall mit einer privaten Unfallversicherung. (tk)

Bild: © Anselm Baumgart – stock.adobe.com