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6. Februar 2020
Bestandsübertragung: Notfallplan „Visitenkarte“ – Keine gute Idee!

Bestandsübertragung: Notfallplan „Visitenkarte“ – Keine gute Idee!

Es passiert uns mehrfach im Jahr: Das Telefon klingelt und es meldet sich eine verzweifelte Person, ihr Mann oder ihre Frau sei unerwartet verstorben und habe in ihren Unterlagen meine Visitenkarte hinterlassen. Für den Fall der Fälle. Andreas Grimm vom Resultate Institut würde schon irgendwie helfen können.

Das letzte Mal, als ich einen solchen Anruf erhalten habe, war es ungefähr 10:00 Uhr vormittags am 23.12.2019. Offiziell war ich schon gar nicht mehr im Büro, wollte nur noch einige Dinge vom Schreibtisch bekommen, die nicht bis nach Weihnachten warten konnten. Und dann das: „Mein Mann ist letztes Wochenende verstorben ... Ich kenne mich im Betrieb überhaupt nicht aus ... Was soll ich denn jetzt machen?“

Die Visitenkarte vom Resultate Institut hätte er irgendwann mal von einem befreundeten Makler erhalten. Die würden helfen können, wenn es notwendig würde. Ein solches Telefonat kostet nicht nur die Witwe, sondern auch mich ziemlich viel Energie. Die zutiefst verzweifelte Frau wollte ich auf keinen Fall in die Weihnachtstage entlassen, ohne dass sie eine Perspektive vor Augen hatte. Also musste das, was nicht bis nach Weihnachten warten konnte, definitiv bis nach Weihnachten warten.

Will man seinen Betrieb gegen die Folgen eines Schicksalsschlags absichern, kann ein Treuhänder wie wir sicherlich eine gute Alternative sein. Die eigenen Familienangehörigen sind mit einer Notlage in vielen Fällen nicht nur fachlich überfordert, sondern auch persönlich und emotional. Es geht schließlich um dramatische Umstände: schwere Unfälle oder Erkrankungen. Auch die notwendige Sachkunde ist bei vielen Familienangehörigen einfach nicht vorhanden.

Durch den Treuhänder wird die Familie aus der Pflicht genommen, weil dieser sich in einer solchen Situation um alle betrieblichen Angelegenheiten kümmert und notfalls auch einen Käufer für den Betrieb sucht.

Treuhänder muss Bescheid wissen

Damit die Absicherung aber wirksam funktioniert, reicht es leider nicht, meine Visitenkarte in die Unterlagen zu heften. Auf dieser Basis kann ein Treuhänder nicht wirksam handeln. Der Makler muss in guten Zeiten mit dem Treuhänder einen Vertrag schließen und ihn wirksam bevollmächtigen. Auch über den Tod hinaus.

Mancher Makler wird dennoch lieber seine Angehörigen bevollmächtigen und den Treuhänder quasi nur als Berater zur Seite stellen wollen. Auch in diesem Fall reicht die Visitenkarte selten aus. Ein Fachmann für Krisen-Nachfolgen tut sich deutlich leichter, wenn er zuvor den Betrieb des Inhabers schon einmal kennengelernt hat und weiß, was ihn im Betrieb und in der Familie erwarten könnte. Auch in diesen Fällen bedarf es in der Regel einer Unternehmervollmacht und eines gut gemachten Testaments. Darum sollten sich Spezialisten kümmern.

Mein Rat zum Schluss: Heften Sie meine Visitenkarte oder die eines anderen Treuhänders Ihrer Wahl gerne in Ihrem Notfallordner ab. Aber reden Sie zumindest vorher mit ihm darüber.

Über den Bestandsmarktplatz

Der Bestandsmarktplatz ist eine gemeinsame Initiative von AssCompact und dem Resultate Institut. Resultate-Gründer Andreas Grimm beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2020, Seite 112, und in unserem ePaper.

Bild: © mapo – stock.adobe.com