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17. März 2020
DUAL Deutschland baut Cyberschutz aus

DUAL Deutschland baut Cyberschutz aus

Die DUAL Deutschland GmbH hat den Leistungsumfang ihrer Cyber Defence 2020 erweitert: Das Produkt schützt nun bei Drittschäden auch vor Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung von Vertragspflichten, Vertragsstrafen und bei Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Mit der Cyber Defence 2020 hat die DUAL Deutschland GmbH ihre Cyberversicherung an die neuesten Standards angepasst, um ihren Kunden den Schutz bieten zu können, den sie benötigen – egal, ob es sich um ein zielgerichtetes oder nicht zielgerichtetes Cyberevent handelt.

Wie bisher umfasst der Versicherungsschutz der Cyber Defence 2020 Drittschäden und Eigenschäden. Die einzelnen Komponenten wurden allerdings weiter ausgebaut: So schützt die Cyber Defence 2020 bei Drittschäden auch vor Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung von Vertragspflichten, Vertragsstrafen und bei Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Zudem beinhaltet die Cyber Defence 2020 die freie Rechtsanwaltswahl.

In Bezug auf Eigenschäden ist nun ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme Soforthilfe garantiert. Außerdem entfällt der Selbstbehalt. Die Cyber Defence 2020 deckt die Kosten für Cyberdiebstahl, Sachschäden an IT-Hardware, Systemverbesserungen, Goodwill-Kosten und Strafrechtsschutz-Ausschnittsdeckung ab.

Verlängerte Nachmeldefristen

Zusätzlich wurden die Nachmeldefristen verlängert. Diese betragen nun bei Drittschäden 60 Monate und bei Eigenschäden sechs Monate. Im Schadenfall profitieren die Kunden von einem „Rund-um-die-Uhr-Service“, der 365 Tage im Jahr zur Verfügung steht. Dabei können sie über den Servicepartner der DUAL Deutschland auf Spezialisten für IT-Forensik, IT-Sachverständige, PR-Berater und Juristen zurückgreifen. (ad)

Bild: © Dmitriy – stock.adobe.com