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15. Mai 2020
Bundesrat lehnt BaFin Aufsicht für 34f-Vermittler nicht ab

Bundesrat lehnt BaFin Aufsicht für 34f-Vermittler nicht ab

Der Bundesrat meldet Kritik bei der geplanten Übertragung der Aufsicht der 34f-Vermittler auf die BaFin an und stellt Forderungen an die Bundesregierung. Eine komplette Ablehnung des Gesetzesentwurfs, wie sie der Wirtschaftsausschuss gefordert hatte, findet jedoch keine Mehrheit.

Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Plenarsitzung bezüglich der geplanten Übertragung der Aufsicht über 34f-Vermittler auf die BaFin positioniert. Nachdem der federführende Finanzausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss eine ablehnende Haltung zeigten, standen heute zwei Stellungnahmen zur Abstimmung an. Eine nur Kritik, die andere eine blanke Ablehnung.

Ablehnung fällt durch

Zum einen die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, die keine Mehrheit erringen konnte. Der Wirtschaftsausschuss empfahl dem Bundesrat den Gesetzesentwurf rundherum abzulehnen. Seiner Meinung nach lägen keine Missstände vor, die eine Aufsichtsübertragung von den IHK und Gewerbeämtern auf die BaFin erforderlich machten. Die bisherige Regelung habe sich bewährt und eine Übertragung auf die BaFin sei mittelstandsfeindlich.

Kritik und Bedenken finden Mehrheit

Der federführende Finanzausschuss empfahl jedoch lediglich eine kritische Stellungnahme, die den Zeitpunkt des Gesetzesentwurfs sowie dessen angeblich Eilbedürftigkeit in Zweifel zog. Diese Empfehlung fand eine Mehrheit im Bundesrat. Mit der beschlossenen Stellungnahme merkt der Bundesrat folgende Punkte an:

Kosten erneut zu prüfen

Die finanzielle und organisatorische Umsetzung sei weiterhin unklar. Die Bundesregierung solle den Personalbedarf sowie die laufenden, jährlich zu erwartenden Kosten für die Wirtschaft erneut prüfen.

Evaluierung und alternative Regelungen ins Auge fassen

Außerdem habe die Bundesregierung es versäumt, die bisherige Aufsicht der Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater zu evaluieren, um so Verbesserungsbedarf aufzuzeigen. Auch alternative Regelungen, wie zweistufige Aufsichtsmodelle, habe die Regierung nicht hinreichend geprüft.

Kein Eilverfahren

Diese Versäumnisse sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgeholt werden. Eine von der Bundesregierung verlautbarte Eilbedürftigkeit des Gesetzes, die einer umfassenden Auseinandersetzung mit den genannten Sachverhalten entgegensteht, sehe der Bundesrat nicht.

Als nächstes wird sich erneut der Bundestag mit dem Gesetzesvorhaben beschäftigen. Der Bundesrat wird sich dem Thema wieder in seiner Plenarsitzung am 03.07.2020 widmen. (tku)

Bild: © ronniechua – stock.adobe.com

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