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24. September 2020
Sozialversicherung: Das sind die Rechengrößen für 2021

Sozialversicherung: Das sind die Rechengrößen für 2021

Die vorläufigen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2021 liegen vor. Das Bundesarbeitsministerium hat dazu einen Referentenentwurf vorgelegt. Demnach steigt die Versicherungspflichtgrenze wieder deutlich. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung finden sich im Entwurf.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für 2021 enthält. Die geplanten Änderungen wirken sich auf das Durchschnittsentgelt sowie die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung, die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung und die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung aus.

Versicherungspflichtgrenze

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll von 62.550 Euro Jahresgehalt auf 64.350 Euro erhöht werden. Sollte es dabei bleiben, würde dieser Wert zum zehnten Mal in Folge um mehr als 2% im Vergleich zum Vorjahr steigen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung kritisiert diese Erhöhung. Nach Ansicht des Verbandsdirektors, Florian Reuther, böte eine weniger starke Anhebung mehr Arbeitnehmern eine echte Wahlfreiheit.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Wert, bis zu dem Einkommen zur Zahlung von gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die allgemeine Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung steigen laut Referentenentwurf im Westen von 82.800 auf 85.200 Euro Jahresgehalt. Im Westen erhöht sich der Wert von 77.400 auf 80.400 Euro.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich der Wert im Westen von 101.400 auf 104.400 Euro Jahresgehalt. Im Osten steigt er von 94.800 auf 99.000 Euro.

Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Das Durchschnittsentgelt wiederum dient der Ermittlung der Entgeltpunkte für den zukünftigen Rentenanspruch. Dieser Wert steigt 2021 voraussichtlich auf 41.541 Euro.

Bezugsgrößen in der Sozialversicherung

Die Bezugsgrößen steigen im Jahr 2021 gemäß dem Referentenentwurf im Westen auf jährlich 39.480 Euro und im Osten auf 37.380 Euro.

Rechengrößen orientieren sich an Lohnentwicklung

Die Anpassung der Rechengrößen ergibt sich aus der Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres. Der Referentenentwurf muss noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden und anschließend den Bundesrat durchlaufen. Da es sich um eine Rechtverordnung handelt, muss der Bundestag nicht zustimmen. (tku)

Bild: © marcovarro – stock.adobe.com

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