Während die Rückversicherer die Corona-Krise zum Anlass nehmen, um Preiserhöhungen für Erstversicherer in Aussicht zu stellen, versuchen die Anbieter von Betriebsschließungsversicherungen ihre Verluste zu begrenzen. Nachdem einige Anbieter bisher nicht leisten mussten, weil sie ihre Ausschlüsse präzise formuliert hatten (AssCompact berichtete), müssen andere Versicherer für die Schäden der versicherten Betriebe aufkommen.
Außergerichtliche Einigung als alternative Streitbeilegung
Einen anderen Weg die eigenen Risiken zu begrenzen, ist nun die Allianz gegangen. Der Münchner Versicherungskonzern hat sich mit dem Betreiber des ebenfalls in München beheimateten Gasthaus Nockherberg außergerichtlich geeinigt. Das hat das Landgericht München I nun mitgeteilt. Das Gericht hatte erst vor kurzem einem anderen Gaststättenbetreiber eine Entschädigung in Höhe von 1 Mio. Euro zugesprochen (AssCompact berichtete).
Forderungen in Höhe von 1,13 Mio. Euro
Auch der Betreiber des Nockherberg, Christian Schottenhamel, hatte von der Allianz eine Entschädigung für seinen Betriebsausfall in Höhe von über 1 Mio. Euro verlangt. Die volle Summe von 1,13 Mio. Euro wird der Wirt des Münchner Traditionsbetriebs vermutlich nicht erhalten haben. Über die Vergleichssumme wird in so einem Fall jedoch in der Regel Stillschweigen vereinbart. (tku)
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