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27. Oktober 2020
Trends in der Arbeitskraftabsicherung: Tipps rund um Klauseln und Co.

Trends in der Arbeitskraftabsicherung: Tipps rund um Klauseln und Co.

Vertiefende Kenntnisse im Bereich der Arbeitskraftsicherung und der BU-Alternativen EU und Grundfähigkeitenversicherung haben die Zuhörer von Michael Franke im Vortrag „Trends in der Arbeitskraftabsicherung bekommen. Aufgeteilt auf zwei Zeiteinheiten gab es wichtige Tipps für den Makleralltag.

Für Begeisterung unter den Zuschauern des Kongresses AKS bei der DKM digital.persönlich hat Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter der Franke und Bornberg Research GmbH, gesorgt. In seinem auf zwei Zeitslots aufgeteilten Vortrag „Trends in der Arbeitskraftabsicherung“ erläuterte er zunächst, worauf bei Teilzeit-, Infektions- und Umorganisationsklauseln besonders zu achten ist. Außerdem führte er seine Zuhörer im zweiten Teil seines Vortrags in die „Kunst des Leistungs- und Prämienvergleichs“ ein.

Teilzeitklausel, Infektionsklausel, Umorganisationsklausel

Im Zusammenhang mit der Teilzeitklausel in BU-Versicherungsverträgen sei es beispielsweise ratsam, so Franke, die zeitliche Komponente im Blick zu behalten: Eine Rest-Arbeitsleistung von drei Stunden am Tag ergebe, dass der Versicherte, wenn er Vollzeit (acht Stunden am Tag) beschäftigt war, dann bereits über der 50%-Grenze liege. Bei einer Teilzeitbeschäftigung von vier Stunden am Tag bedeute eine Restleistungsfähigkeit von drei Stunden allerdings, dass der Versicherte noch drei Viertel seiner Arbeitsleistung bringen könne. In der aktuellen durch Corona auch von viel Kurzarbeit geprägten Situation empfehle sich zudem, auf die Gültigkeitsdauer zu achten und darauf, ob Kurzarbeit mit abgedeckt sei und ob es spezielle Teilzeit-Regelungen für Schüler und Studenten gebe. So sei bei einer Klauselformulierung „Wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit von Voll- auf Teilzeit reduziert, gilt in den folgenden zwölf Monaten …“ Kurzarbeit ausgeschlossen, denn diese ist ja keine freiwillige Arbeitszeitreduzierung des Versicherungsnehmers.

Im Rahmen der Infektionsklausel gingen die meisten Verträge, so Franke, von einem vollständigen Tätigkeitsverbot und meist von sechs Monaten Dauer der Arbeitsunterbrechung aus. Daher gebe es keinen großen Bezug zwischen den Infektionsklauseln und der Corona-Pandemie. Beträgt doch aktuell die Dauer des Corona-Infektionsrisikos zwischen 8 und 20 Tage, statt sechs Monate. Deshalb sollte auch im Blick behalten werden, ob die jeweilige Klausel im Vertrag ein teilweises Tätigkeitsverbot einschließt oder ob alle Berufsgruppen abgesichert sind. Nach Einschätzung von Michael Franke hat die Infektionsklausel durch die Corona-Pandemie keine weitere Bedeutung bekommen.

Was die Umorganisationsklausel angeht, ließ Franke seine Zuhörer wissen, dass seine Gesellschaft die Qualitätsveränderung dieser Klausel von 2014 bis heute unter die Lupe genommen hat und dass die Qualität in Punkten gesprochen von ca. 550 bis auf 750 von 1.000 Punkten zugelegt habe. Verbesserungen gab es laut Franke vor allem bei der Definition der zumutbaren Einkommensminderung, durch Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben sowie bei Akademikern mit hoher kaufmännischer Tätigkeit und in Bezug auf Umorganisationshilfen.

Leistungs- und Prämienvergleich mit dem AKS-Index

Zum Leistungs- und Prämienvergleich im zweiten Teil seines Vortrags zog Michael Franke den F&B AKS-Index heran, den das Unternehmen im Jahr 2014 entwickelt hat. Hierbei besonders unter die Lupe genommen werden Produktqualität, Leistungsstatistiken, Tätigkeitsstatus und Tätigkeitsbezug. Bei der detaillierten Betrachtung von Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitentarifen von ausgewählten Anbietern sprach Franke von der „Welle der zusätzlichen Leistungselemente“ die von der „Welle der Bausteine“ abgelöst worden sei. Franke nannte die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein „unterschätztes Produkt“. So sei beispielsweise im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen die EU-Versicherung manches Mal für den Kunden interessanter, da günstiger und passender, als wenn in das BU-Grundprodukt ein Psyche-Baustein eingebaut werde.

Abgeschlossen wurde der Vortrag noch von zwei F&B-Informationsvideos. (ad)

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