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26. November 2020
Die Unfallversicherung: Flexibilität und Feintuning im Fokus

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Die Unfallversicherung: Flexibilität und Feintuning im Fokus

Die Unfallversicherung wird oftmals als die unliebsame Stiefschwester der Berufsunfähigkeitsversicherung gehandelt. Ist das Schattendasein gerechtfertigt? Klares Nein, denn die Unfallversicherung bietet Vorteile, die eine BU nicht abdecken kann. Auch die Versicherer verfeinern immer wieder ihre Produkte und zeigen aktuelle Flexibilität in Krisenzeiten, stellt MORGEN & MORGEN fest.

Ein Beitrag von Jennifer Ebing, Abteilungsleiterin Marketing/PR bei der MORGEN & MORGEN GmbH

Jeder Vermittler wird während seiner Berufslaufbahn mit den Vorurteilen der Unfallversicherungen konfrontiert. Immer wieder liest man von selbst ernannten Spezialisten, dass eine Absicherung von Unfällen nicht nötig sei – schließlich sei es wahrscheinlicher, dass man krank werde. Tatsächlich stimmt das, aber warum sollte das eine das andere ausschließen und wer kann vorhersehen, ob er eher krank wird oder doch einen Unfall hat? Wirft man einen Blick in die Facebook-Vermittlergruppen, so findet man schnell konkrete Schicksale: Ein Familienvater springt vom Boot und reißt sich die Sehne in der Schulter. Der Arm ist danach nur noch zu 60% nutzbar. Eine junge Frau hat einen Verkehrsunfall und kämpft danach mit großen Einschränkungen. Sie hat dank ihrer Versicherung 130.000 Euro erhalten.

Klar ist: Eine Unfallversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen, aber das muss sie auch gar nicht. Die Versicherungen ergänzen sich sinnvoll und haben beide ihre Daseinsberechtigung. Nach einem Unfall ist man nicht zwingend berufsunfähig, dennoch kann zum Beispiel der Umbau der Wohnung nötig sein. Diese Sonderausgaben werden mit der Unfallver­sicherung abgesichert und erleichtern in der sowieso schon schweren Situation zumindest die finanziellen Sorgen. Kleinkinder, Rentner und Hausfrauen müssen auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung weitestgehend verzichten. Daher ist der Abschluss einer privaten Unfallver­sicherung für sie zu empfehlen. Bei körperlichen Arbeiten oder aber Vorerkrankungen bekommen viele Verbraucher keinen adäquaten BU-Schutz. Hier kann unter anderem eine Unfallversicherung eine Ergänzung sein.

Trends in der Unfallversicherung

Die Analysten von MORGEN & MORGEN haben sich die Entwicklung der Unfallversicherung genauer angeschaut. Leistungserweiterungen und Deckungseinschlüsse entfalten weiterhin die größte Dynamik. Der eigentliche Unfallbegriff nach den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sowie klassische Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall werden immer häufiger ausgebaut. Das bedeutet, dass Produktgeber zum Beispiel bei Vergiftungen oder Verätzungen leisten, sie bezahlen ein Frakturen- bzw. Schmerzensgeld oder übernehmen die Kosten für einen Blindenhund. Weiter erfreuen sich Krebsklauseln immer größerer Beliebtheit. Versicherer gehen dazu über, Einmalzahlungen bei Brust-, Gebärmutterhals- und Eierstockkrebs zu leisten. Der Versicherungsnehmer hat gegebenenfalls Anspruch bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bei einer­kosmetischen oder plastischen Brustoperation infolge von Brustkrebs.

Immer mehr Versicherer legen in den Bedingungen fest, dass Infektionen mit dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung, die durch Insektenstiche ausgelöst wurden, versichert sind. Die Bedingungen sind häufig in einer Infektionsklausel festgelegt. Ein Zeckenbiss kann dann unter Umständen als Unfall gelten.

Schnelle Reaktion in der Krise

Die Corona-Pandemie fordert jeden einzelnen von uns und wir alle müssen immer wieder in der Lage sein, spontan umzudenken. Gerade junge Familien stehen vor großen Herausforderungen, denn die Kinder können nicht zwingend wie gewohnt in den Kindergarten oder in die Schule gehen. Normalerweise sind Kinder in öffentlichen Einrichtungen gesetzlich unfallversichert. Während der immer wieder auftretenden Schließungen entfällt dieser Schutz.

Umso erfreulicher, dass sich die Versicherer flexibler denn je zeigen. Einige Produktgeber versichern die Kinder ihrer Kunden, deren Krippe, Kindertagesstätte, Kindergarten sowie Kinderhort oder jeweilige schulische Einrichtung aufgrund der aktuellen Situation durch Corona in Deutschland geschlossen hat.

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Ein Artikel von
Jennifer Ebing