AssCompact suche
Home
Immobilien
19. Dezember 2018
„Das Bestellerprinzip entlastet Immobilienkäufer nur scheinbar“

„Das Bestellerprinzip entlastet Immobilienkäufer nur scheinbar“

Wer bestellt, der soll künftig auch zahlen. So lautet die Devise der amtierenden Bundesjustizministerin Katharina Barley, die damit Immobilienkäufer in Deutschland entlasten will. Laut Kurt Friedl, CEO von RE/MAX Germany, entlastet eine solche Lösung den Käufer aber nur scheinbar.

Kurt Friedl, CEO von RE/MAX Germany, sieht das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf als Fehler an. Das Vorhaben führe in die falsche Richtung. Eine solche Lösung entlastet den Käufer nur scheinbar“, so Friedl. „Dass Verkäufer die Provision auf den Kaufpreis aufschlagen, liegt auf der Hand. Damit steigt also nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Grunderwerbssteuer. Der Käufer zahlt drauf und das gleich doppelt.“

Provisionsteilung sinnvoller

Eine sinnvolle Lösung sei vielmehr die wie in den meisten deutschen Bundesländern bewährte Praxis der Provisionsteilung. Bereits kurz nach Bekanntwerden der Pläne der Politik forderte RE/MAX daher mit einer Reform der Grunderwerbssteuer eine Alternative, die eine spürbare Entlastung für Käufer nach sich ziehen würde.

Bewährtes Praxismodell

„Wir haben die vergangenen Wochen für intensive Gespräche mit den Immobilienverbänden und anderen Branchenorganisationen genutzt und sind gemeinsam zu einer Lösung gekommen, von der alle profitieren: Käufer, Verkäufer und Makler“, sagt Friedl. „In Baden-Württemberg ist eine Provisionsteilung schon seit Jahrzehnten bewährte Praxis. Warum sollte sie nicht auch bundesweit funktionieren?“ Bei einer Provisionsteilung wie von den Organisationen vorgeschlagen, würden Käufer künftig eine Provision in Höhe von 3% zuzüglich Mehrwertsteuer zahlen. Verkäufer würden ebenfalls Provision an den Makler zahlen, die Höhe soll zwischen den Parteien individuell festzulegen sein.

Massive Auswirkungen für die gesamte Branche

„Das Vorhaben der Politik, Käufer entlasten zu wollen, in allen Ehren, nur dürfen wir bei diesem Schritt nicht außer Acht lassen, dass eine Deckelung der Maklerprovision massive Auswirkungen für die ganze Branche nach sich ziehen könnte“, warnt Friedl, der die angedachte Maximalvergütung für Makler für existenzbedrohend hält. „Wir dürfen nicht zulassen, dass wir zum Spielball der Politik werden, sondern müssen an unserem Qualitätsanspruch festhalten, Partner für beide Seiten zu bleiben, Verkäufer und Käufer.“

Makler sorgen für faire Preise

Der Immobilienerwerb sei für den Käufer meist die größte finanzielle Entscheidung seines Lebens. „Umso wertvoller sind fachliche Expertise und professionelle Unterstützung, die Käufer durch einen Makler erfahren – diese gehen oft über die reine Suche und Vermittlung passender Objekte hinaus“, so Friedl. Oft lägen gut und gerne 20% Unterschied zwischen dem Marktpreis und dem Wunschpreis des Verkäufers. Erst die Marktanalyse des Maklers führe zu einem gerechten Angebotspreis für den Käufer. Diese erhalten darüber hinaus Unterstützung in finanziellen und rechtlichen Fragen.

Vertrauen auf beiden Seiten nicht gefährden

„Wir wissen, dass unsere Branche sich in den vergangenen Jahren Kritik gefallen lassen musste und das Image zu leiden hatte. Die aktuelle Diskussion ist nicht zuletzt auf eine unzureichende Transparenz und Qualitätssicherung innerhalb der Maklerbranche zurückzuführen. Umso wichtiger ist es, das Vertrauen beider Kundenseiten nicht zu gefährden“, mahnt Friedl. „Eine solche Provisionsteilung wäre ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz und würde für mehr Klarheit hinsichtlich des Preis-Leistungsverhältnisses sorgen.“

Qualität durch bessere Fortbildungsstandards erhöhen

Auch die 2018 eingeführte Fortbildungspflicht schafft übergreifend eine erste Grundlage für einheitliche Standards, die ebenfalls Gegenstand der Diskussion sind. „Wir wollen die bestmögliche Beratungsqualität bieten. Das ist der Anspruch, den wir seit über 40 Jahren an uns stellen. Leidenschaft für den Beruf alleine macht noch keinen ausgezeichneten Makler. Jeder neue Mitarbeiter absolviert bei uns deshalb eine praxisnahe Fachausbildung im Rahmen des RE/MAX Ausbildungssystems und schließt mit einer Prüfung bei der IHK ab. So können wir jedem Kunden eine einheitliche Beratungsqualität bieten“, erklärt der RE/MAX CEO. (mh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Volker Theo Fl… am 20. Dezember 2018 - 12:53

Als Finanzierungsvermittler mit über 20 Jahren Erfahrungen begrüße ich das Bestellerprinzip ausdrücklich. Und wenn die, immer noch viel zu vielen, schlechten Makler verschwinden, werden die verbleibenden bessere Geschäfte machen. Ist doch bei uns Finanzdienstleistern genau das Gleiche. Die Provision wird für den Makler kleiner werden, weil die Verkäufer weniger zahlen werden. Ist bei der Vermietung genauso. Richtig ist, es wird etwas mehr Grunderwerbsteuer und etwas höhere Notarkosten geben. Aber da ich jetzt das Eigenkapital in die Finanzierung und nicht in den Makler stecken muss, wird das Ergebnis für die Käufer auf jeden Fall wesentlich besser werden. Ich hoffe, die GroKO macht wenigsten mal eine Sache gescheit. Beim Vermieten hat es doch auch gut geklappt.

Gespeichert von Hans Dampf am 15. Januar 2019 - 00:25

Makler und Immobilieneigentümer nutzen den Immobilienboom aus während
Immobilienkäufer das Nachsehen haben – das Bestellerprinzip ist überfällig!

Da bei einem Immobilienkauf die Nebenkosten prozentual vom Kaufpreis abhängen, profitieren von den seit Jahren steigenden Immobilienpreisen vor allem Immobilieneigentümer und Immobilienmakler welche die Marktsituation ausnutzen.
Käufer müssen eine Leistung bezahlen auf die Sie keinen Einfluss haben.
Die Maklerprovision macht einen erheblichen Anteil der Erwerbsnebenkosten aus. Der Kauf einer Immobilie scheitert heute oft schon an den Ersparnissen welche von der Bank als Eigenkapital gefordert werden um die Erwerbsnebenkosten zu bezahlen.
Makler sowie Lobbyisten aus der Immobilienbranche werden nicht müde das Bestellerprinzip in ein negatives Licht zu rücken bzw. Nachteile aufzeigen zu wollen welche keine sind.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Politiker nicht beeinflussen lassen und das Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf baldmöglichst in Kraft tritt. In anderen EU Ländern wie z.B. Frankreich, Niederlande etc. ist dies längst Standard.

Folgende haltlosen Argumente werden von Immobilienmaklern und deren Lobbyisten im Internet und sonstigen Medien gegen das Bestellerprinzip gestreut:
• „Beim Immobilienkauf verlöre der Immobilienkäufer schlagartig den Makler als unabhängigen Berater, Dienstleister und markt- und sachkundigen Vertreter seiner Interessen, während der Verkäufer als Besteller einen zukünftig nur noch allein seine Interessen vertretenden Vertriebler gewinnt“
Spätestens mit dem Beginn der Nullzinspolitik befindet sich die Immobilienbranche ausschließlich im 'Verkäufermarkt'. Dies bedeutet, dass aufgrund des nur noch stark begrenzten Immobilienangebots unter Maklern ein Kampf um verkaufswillige Eigentümer ausgebrochen ist.
Selbstverständlich hat auch speziell aufgrund der aktuellen Marktsituation nur der Verkäufer Einfluss auf den Makler.
Welche Details zwischen Verkäufer und Makler tatsächlich vereinbart werden wird der Käufer letztendlich nie erfahren.
Der Arbeitsaufwand beim Verkauf einer Immobilie hat sich für Makler in den letzten 30 Jahren nicht verändert, die Provisionen sind aufgrund der stark gestiegenen Verkaufspreise in die Höhe geschossen. Die Höhe der Maklerprovision hängt direkt mit dem Verkaufspreis zusammen. Ein Makler ist selbstverständlich immer daran interessiert, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen.
Ein Immobilienmakler in Bezug auf den Käufer einer Immobilie als Berater zu sehen, ist doch sehr fragwürdig. Sollten nach einem Immobilienkauf z.B. versteckte Mängel zum Vorschein kommen, ist der Käufer gegenüber dem Makler in der Beweispflicht.
Dies bedeutet u.a. der Käufer muss auf eigenen Kosten externe Gutachter sowie einen Rechtanwalt einschalten.
Aus diesem Grund greifen schon heute viele Käufer ‘vor dem Kauf’ auf externe und somit unabhängige Gutachter und somit Berater zurück.

Die Möglichkeit für Käufer auf Berater zurückzugreifen bleibt bei einem Bestellerprinzip unverändert bestehen. Hinzu kommt, dass der Käufer dann in der Lage ist, Umfang und Art der Beraterleistung zu verhandeln. Man bezahlt nur die Kosten welche tatsächlich anfallen.
• „Außerdem wird befürchtet, dass Verkäufer ihre Immobilie ohne ausreichende Fachkenntnisse auf eigene Faust verkaufen.“
Für den Verkäufer besteht weiterhin die Möglichkeit auf Immobilienmakler oder die Leistung sonstiger Dienstleister zurückzugreifen, wenn dies gewünscht wird. Das Resultat wird sein, dass sich bei den Immobilienmaklern die Spreu vom Weizen trennt. Dies bedeutet, seriöse Dienstleister werden sich durchsetzen unseriöse verschwinden vom Markt. Die Dienstleistung wird transparenter und nachvollziehbarer als es bisher ist. Es entsteht ein Wettbewerbsdruck auf die Immobilienmakler was wiederum zur Folge hat, dass die Qualifikation und somit auch die Qualität der Dienstleistung steigt. Ein echter Wettbewerb entsteht wovon der Kunde aufgrund fallender Kosten profitieren wird.
• „Es ist damit zu rechnen, dass Makler mit den Verkäufern vereinbaren, die Provision auf den Kaufpreis aufzuschlagen.“
Eigentümer wie auch Immobilienmakler werden unabhängig vom Bestellerprinzip, immer den am Markt höchst möglichen zu erzielenden Verkaufspreis aufrufen. Die Nebenkosten kommen in der aktuellen Situation nur noch obendrauf.
• „Das Bestellerprinzip konnte bereits in breiten Mietkreisen keine Verbesserung des Wohnraumstandards, keinen Mietstillstand und erst recht kein vermehrtes erschwingliches Wohnungsangebot bringen.“
Für Mietwohnungen wurde das Bestellerprinzip 2015 eingeführt. Gegenüber aller Unkenrufe hat es sich schnell bewährt. Viele Makler mussten ihre Courtage senken, weil Vermieter nicht bereit waren diese bisher überzogenen Preise zu bezahlen.
Das Bestellerprinzip ist nicht dafür gedacht um das Wohnungsangebot bzw. den Wohnraumstandard zu erhöhen. Ziel ist, Immobilienkäufer zu entlasten und deren Position zu stärken.
Die Rechtsgrundlage auf der sich die Makler berufen wurde vor über 100 Jahren im BGB niedergeschrieben und bis heute nie verändert oder angepasst, es ist daher an der Zeit.
• „Die Einführung des Bestellerprinzips könnte zu einer finanziellen Mehrbelastung führen, da Käufer aufgrund der höheren Kaufpreise letztlich auch mehr Grunderwerbsteuer zahlen müssten. Statt das Bestellerprinzip auszuweiten, wäre es sinnvoller, die Grunderwerbsteuer zu senken.“
Selbst dann würde der Kunde günstiger wegkommen.
Unabhängige Experten sagen jedoch voraus, dass die Provisionssätze beim Immobilienkauf durch das Bestellerprinzip, wie auch zuvor beim Mietwohnungsmarkt, stark sinken werden.
Unabhängig davon das Bestellerprinzip auszuweiten spricht nichts dagegen zukünftig auch über die die Grunderwerbsteuer nachzudenken bzw. diese zu senken.

Das Bestellerprinzip sagt nichts anders aus als, dass derjenige der die Vermarktungsleistung bestellt, diese auch bezahlt!
Fazit: Einige Immobilienmakler haben vor lauter Gier ihr eigenes Grab geschaufelt und sind nun überrascht, wenn sie darin begraben werden!

Siehe auch: https://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article184884410/Makler-n…