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2. Februar 2020
Höchstleistungsgarantien in der Haftpflicht – Marketing oder Mehrwert?

Höchstleistungsgarantien in der Haftpflicht – Marketing oder Mehrwert?

Die Privathaftplichtversicherung war die erste Sparte, in der die Haftpflichtkasse die „Erweiterte Vorsorge“ als Höchstleistungsgarantie eingeführt hat. In Kombination mit der Innovations- und Besitzstandsgarantie sind Kunden mit der Erweiterten Vorsorge auf der sicheren Seite. Und für Vermittler stellt sie eine Entlastung in Sachen Haftung dar.

Ein Beitrag von Fermin Fuentes, Abteilungsleiter Haftpflicht Vertrag – Privatkunden beim Versicherer die Haftpflichtkasse

Im November 2010 wurde die Erweiterte Vorsorge von der Haftpflichtkasse zunächst in der Sparte Privathaftpflichtversicherung eingeführt, später dann auch in den anderen Sachsparten wie der Tierhalterhaftpflichtversicherung und der Hausratversicherung. Die Idee dazu stammte aus den eigenen Reihen. Ausgangspunkt war die damalige Marktsituation: Versicherer versuchten sich durch Wettrüsten über neue Zusatzleistungen von den Wettbewerbern abzuheben.

Etabliertes Leistungsmerkmal

Die Sinnhaftigkeit der Zusatzdeckungen für den Versicherungsnehmer stand dabei nicht immer im Vordergrund. Durch diese mangelnde Markttransparenz fiel es daher allen Marktteilnehmern, ob Makler oder Versicherer, sehr schwer, einen Überblick über den deutschen Versicherungsmarkt zu bewahren. Des Weiteren resultierten infolge der Versicherungsvertragsgesetzreform im Jahre 2008 höhere Anforderungen an die Maklerschaft und damit verbunden auch eine veränderte Haftungssituation. Mittlerweile ist die Erweiterte Vorsorge im Maklermarkt ein etabliertes Leistungsmerkmal. Kaum ein Versicherer verzichtet innerhalb seiner Premiumprodukte darauf. Unter verschiedenen Bezeichnungen (z. B. Best-Leistungs-Garantie, Sorglos-Paket o. Ä.) trifft man in den Tariflandschaften der Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung auf den Baustein.

Marketing oder Mehrwert?

Die Erweiterte Vorsorge vermittelt zunächst das beruhigende Gefühl, immer den bestmöglichen Versicherungsschutz vereinbart zu haben. Im Schadenfall berücksichtigt sie etwaige Deckungsnachteile gegenüber den in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Mitbewerbern und zieht dann zur Regulierung deren Bedingungswerke heran. Ziel und Zweck dieser Komponente ist es, Risiken, die aus technischer und gesellschaftlicher Entwicklung hervorgehen, im Schadenfall in den Versicherungsschutz einfließen zu lassen, sobald diese auch am deutschen Markt innerhalb der Privathaftpflichtversicherung versicherbar sind, und ohne erneute Prüfung sowie ohne Mehrarbeit für den Makler mitzuversichern, sobald ein Mitbewerber diese in sein Bedingungswerk aufnimmt.

Sind Makler damit alle Sorgen los?

Man könnte also meinen, der günstigste Tarif am Markt inklusive der Erweiterten Vorsorge ist die beste Wahl, um als Versicherungsvermittler haftungssicher zu arbeiten. Natürlich gibt es bei jedem Versicherer Einschränkungen, aber auch diese unterscheiden sich zum Teil sehr. Daher ist es für Versicherungsvermittler ratsam, sich hierüber einen Überblick zu machen. Die Einschränkungen werden von den Versicherern nicht verklausuliert, sondern sind in den Bedingungen eindeutig und im Vorfeld klar benannt.

Üblich ist es beispielsweise, dass nur Tarife deutscher Versicherer berücksichtigt werden. Manche Versicherer schließen zudem auch Bedingungswerke von Deckungskonzepten vom Versicherungsschutz aus. Vorsatz, Eigenschäden, berufliche oder gewerbliche Risiken sind genauso wie Leistungen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus gewöhnlich ebenfalls ausgenommen. Bei den meisten Gesellschaften ist zudem der Versicherungsnehmer in der Nachweispflicht ist.

Bedeutet die Erweiterte Vorsorge den Innovationstod?

Nein, das zeigt eindeutig die Entwicklung der Tariflandschaft in den Sachversicherungen, die auch seit Einführung der Erweiterten Vorsorge weiterhin neue, interessante Leistungen in ihre Tarife integriert hat. Der Bedarf an Absicherung der Grundrisiken (Haftpflicht, Hausrat etc.) ändert sich nicht grundlegend, aber die Welt, in der die Kunden leben, inklusive ihrer Gewohnheiten und Gepflogenheiten, sodass allein hierdurch auch zukünftig die Versicherer innovativ auf Veränderungen reagieren müssen.

Freifahrtschein für Makler?

Selbstverständlich ist die Erweiterte Vorsorgedeckung kein Freifahrtschein für Versicherungsmakler und ersetzt nicht die individuelle Risikoermittlung beim Kunden. Sie kann jedoch das Haftungsrisiko merklich reduzieren, und Risiken, die aufgrund technischer und gesellschaftlicher Entwicklungen neu entstehen oder sich verändern, fließen im Schadenfall in den Versicherungsschutz mit ein. Und zwar ohne dass eine unmittelbare Vertragsänderung erforderlich ist.

Eine gänzliche Freistellung von der Maklerhaftung sowie den Beratungspflichten kann durch keine Produktlösung erreicht werden. Die Erweiterte Vorsorge entbindet Makler nicht von ihren Pflichten gemäß Versicherungsvertragsgesetz. Sie stellt hierfür vielmehr eine Entlastung dar.

Mit weiteren Leistungsmerkmalen kombinieren

Richtig rund wird der Vorteil der Erweiterten Vorsorge jedoch erst in Kombination mit weiteren Leistungsmerkmalen wie der Innovationsgarantie, die die Aufnahme von beitragsneutralen Leistungsverbesserungen (Updates) vorsieht, sowie der Besitzstandsgarantie, die bei einem Versichererwechsel den bisherigen Leistungsstandard garantiert.

Absolut grundlegend ist jedoch, zunächst nach Bedarfsermittlung beim Versicherungsnehmer den passenden Tarif bei einem soliden Versicherer auszuwählen, der zum einem sein Leistungsversprechen im Schadenfall auch zu leisten vermag und idealerweise seine Kernprozesse (Dokumentation, Schadenbearbeitung etc.) optimiert hat und die Aufwände des Vermittlers gering hält.

Ein proaktives Leistungsversprechen

Das proaktive Leistungsversprechen bedeutet, dass die Mitarbeiter der Haftpflichtkasse im Schadenfall recherchieren, ob es Mitbewerber am Markt gibt, die für den jeweiligen konkreten Fall Versicherungsschutz bieten. Durch eine schnelle und einfache Schadenregulierung muss der Versicherte also in den meisten Fällen nicht selbst nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Erweiterte Vorsorge gegeben sind.

Dabei zählt vor allem eine unkomplizierte und zuverlässige Erstbearbeitung von Schadenmeldungen. In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang und in vielen Fällen sogar noch schneller. Im Schadenfall haben unsere Geschäftspartner beispielsweise immer einen festen persönlichen Ansprechpartner. Der Schadenfall ist der Moment der Wahrheit in der Kundenbeziehung, daher ist es für Vermittler unerlässlich, gerade bei dem Thema Erweiterte Vorsorge auf einen kompetenten Partner zu setzen.

Den Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 01/2020 auf Seite 46 f. und in unserem ePaper.

Bild: © Андрей Яланский - stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Fermin Fuentes