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26. August 2020
„Klagen auf Ticketerstattungen sind unnötig“

„Klagen auf Ticketerstattungen sind unnötig“

Die Grenzen sind offen und Lockerungen machen Flugreisen wieder möglich. Aber welche Rechte besitzen Fluggäste wenn Umbuchungen oder Stornierungen anfallen? Und mit welchen Tricks zögern Airlines Erstattungen hinaus? Flightright-Jurist Oskar de Felice verrät, worauf Kunden derzeit achten müssen.

Im März kam der internationale Flugverkehr fast vollständig zum Erliegen. Aktuell kann zumindest innerhalb der EU wieder per Flugzeug verreist werden. Das Risiko einer Umbuchung oder gar Stornierung ist aber nach wie vor sehr hoch. Flugreisende haben deshalb gerade in der aktuellen Zeit einen extrem hohen Bedarf an Unterstützung und Beratung. Im Interview mit der Versicherungskammer Maklermanagement Kranken erklärt Flightright-Jurist Oskar de Felice, warum bei Flugausfällen, die Corona geschuldet sind, Airlines keine Entschädigungen zahlen müssen. Aber: „Passagieren steht weiterhin die Rückzahlung der Ticketkosten zu. Die allermeisten Airlines haben diese Tatsache jedoch schlicht ignoriert“, sagt der Experte.

Ticketerstattungen in Milliardenhöhe

Wenn ein Kunde von einem Flugausfall betroffen ist und keine Ersatzbeförderung oder Umbuchung angeboten wird oder der Reisende diese nicht nutzen möchte, muss der Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückerstattet werden. Das regelt die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Was bei einer Ticketerstattung im Vergleich zu einer Entschädigungszahlung zu beachten ist und was Passagieren in solchen Fällen unbedingt zu raten ist, erklärt Felice im Interview mit den Maklernews.

„Allgemeine Schätzungen gehen davon aus, dass Airlines in Zusammenhang mit der Corona-Krise insgesamt Ticketerstattungen in Milliardenhöhe zahlen müssen“, so der Jurist.

Reisen auf der sicheren Seite

Eine Frage, die aktuell viele Berater zu hören bekommen lautet: Soll ich in der nächsten Zeit überhaupt verreisen? Felice weiß: „Die Lage ist nach wie vor dynamisch. Denn auch wenn viele Airlines wieder mehr Flüge anbieten, sind Annullierungen nicht auszuschließen. Zum Beispiel, wenn es kurzfristig wieder Reisebeschränkungen gibt oder Flüge wegen zu geringer Auslastung abgesagt werden.“ Was der Experte Kunden rät, die auf der sicheren Seite sein möchten sowie mehr zum Thema Reiseversicherung und -absicherung lesen Interessierte Vermittler hier.