AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
19. Januar 2018
Abzocke mit Finanzdienstleistungen: Bundesrat will Kaffeefahrten regulieren

Abzocke mit Finanzdienstleistungen: Bundesrat will Kaffeefahrten regulieren

Der Bundesrat will der Abzocke bei so genannten Kaffeefahrten einen Riegel vorschieben. Eine besondere Gefahr für die Teilnehmer sieht er unter anderem im Vertrieb von Finanzdienstleistungen bei den Ausflügen. Das Gremium hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, um künfig gegen unseriöse Anbieter vorgehen zu können.

Der Bundesrat hat erneut einen Gesetzentwurf vorgelegt, um gegen unseriöse Anbieter von Kaffeefahrten, deren Teilnehmer in der Mehrzahl Senioren sind, vorzugehen. Der Vertrieb bestimmter Produkte soll nach dem Willen des Bundesrats komplett verboten werden. Dazu zählen neben Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln vor allem auch Finanzdienstleistungen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass von ihnen besondere Lockreize und erhebliche finanzielle Gefahren ausgehen. Recherchen zu Folge nehmen pro Jahr bis zu 5 Millionen Deutsche an Kaffeefahrten teil, der Umsatz liegt laut Bundesrat bei 500 Millionen Euro jährlich. Der Gesetzesentwurf spricht von einem verbraucherpolitischen Missstand.

Anzeigepflicht ausdehnen, Bußgelder erhöhen

Weiterhin soll die Anzeigepflicht soll ausgedehnt, neue Vertriebsverbote sollen aufgestellt und Obergrenzen für Bußgelder empfindlich erhöht werden.

Ziel des Entwurfs ist es auch, die Anzeigepflicht auf grenzüberschreitende Veranstaltungen auszudehnen. Damit gilt sie sowohl, wenn ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Fahrt in oder nach Deutschland anbietet, als auch umgekehrt. Außerdem will der Bundesrat, dass die Bußgeld-Höchstbeträge um den Faktor zehn angehoben werden. Die derzeitige Obergrenze von 1000 Euro bei einer unterlassenen Anzeige sei zu niedrig. Häufig werde dieser Betrag sogar in die Preise einkalkuliert.

AfW begrüßt das Gesetzesvorhaben

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. begrüßt den Gesetzesentwurf. Vorstand Norman Wirth kommentiert: „Verbraucher sind bei Finanzdienstleistungen in besonderem Maße auf eine qualifizierte Beratung und eine von unangemessenen Beeinflussungen freie Entscheidungssituation angewiesen, die bei derartigen Verkaufsveranstaltungen regelmäßig nicht gegeben ist. Auch das bereits vorhandene Widerrufsrechts erscheint bei diesen Konstellationen als stumpfes Schwert. Wir hoffen, dass sich die kommende Bundesregierung und der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates anschließen werden.“

Dies ist bereits der zweite Vorstoß, den der Bundesrat in diese Richtung macht. 2015 hatte sich der Bundestag nicht mit dem Gesetzesentwurf befasst, so dass er mit Ende der Wahlperiode hinfällig wurde. (tos)