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29. November 2021
Allianz Wechselvorteil. Einzigartig. Erstklassig.

Allianz Wechselvorteil. Einzigartig. Erstklassig.

Ein Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) wird ab 2022 für gesetzlich versicherte Kund:innen noch attraktiver. Denn ihre leistungsfreie Vorversicherungszeit in der GKV wird auf die künftige Beitragsrückerstattung angerechnet.

Für potenzielle Neukund:innen aus der gesetzlichen Krankenversicherung hat die APKV ab 01.01.2022 ein auf dem Markt einzigartiges Angebot. Wechseln Interessierte in einen Tarif der APKV, so können sie ihre leistungsfreie Zeit aus der GKV dort anrechnen lassen.

Neben den erstklassigen Leistungen und den vielfältigen Gesundheitsservices profitieren sie jetzt auch noch von einem großen finanziellen Vorteil. Die unmittelbar vor dem Wechsel leistungsfreie Versicherungszeit in der GKV wird bei der Beitragsrückerstattung im BONUS-Programm angerechnet und die Neukund:innen bekommen bares Geld zurück.

Beispiel für den Wechselvorteil.

Ein gesetzlich Versicherter wechselt nach drei leistungsfreien Jahren in einen AktiMed®-Tarif der Allianz mit einem angenommenen Monatsbeitrag von 500 Euro.

Schon für sein erstes leistungsfreies Jahr bei der APKV kann er durch das neue Angebot 1.800 Euro statt 900 Euro zurückbekommen.

Die Leistungsfreiheit besteht sogar dann, wenn Leistungen bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 300 Euro pro Kalenderjahr bei der GKV in Anspruch genommen wurden.

Am Markt einzigartig.

Die Anrechnung der leistungsfreien Vorversicherungszeit bietet ausschließlich die Allianz.

Insgesamt liegt die Höhe der Beitragsrückerstattung bei der APKV weit über dem Marktdurchschnitt. Und das schon ab dem ersten Jahr.

Im Jahr 2020 betrug die gesamte Beitragsrückerstattung bei der APKV ca. 122 Mio. Euro. „Jeder fünfte APKV-Vollversicherte nutzt aktuell die Beitragsrückerstattung. Angestellte und Selbstständige erhielten oft Zahlungen von deutlich über 1.000 Euro“, sagt Jan Esser, Vorstand der Allianz PKV.

Alles rund um die Beitragsrückerstattung inkl. vieler Beispielrechnungen finden Sie hier.