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25. August 2022
Austausch elektronischer Krankmeldungen legt deutlich zu
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Austausch elektronischer Krankmeldungen legt deutlich zu

Die elektronische Krankschreibung gewinnt an Dynamik. Sowohl zwischen Ärzten und Krankenkassen als auch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen legt der Austausch laut GKV-Spitzenverband deutlich zu. Und das ist auch nötig, denn ab Januar 2023 wird der Abruf für Arbeitgeber verpflichtend.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt langsam in Fahrt. Mit Stand 23.08.2022 sind nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) insgesamt über 22,2 Millionen eAU von ärztlichen Praxen an Krankenkassen übermittelt worden, zuletzt rund 1,3 Millionen pro Woche. Zum Vergleich: Zwei Monate zuvor waren es mit 678.000 eAU pro Woche lediglich halb so viele. Damit könnte 2022 der Anteil eAU an allen Krankschreibungen bei nahezu 30% liegen, denn die Ärzte stellen nach Verbandsangaben schätzungsweise rund 77 Millionen Krankmeldungen jährlich aus. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband: „Es freut mich, dass offenbar mehr und mehr Ärzte die Vorteile der Digitalisierung sehen und nutzen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein echter Mehrwert für die Versicherten und ein wichtiger Baustein eines zukunftsfähigen Gesundheitswesens. Schön, dass es hiermit vorangeht.“

Immer mehr Arbeitgeber nutzen die eAU

Und auch beim zweiten Teil des eAU-Verfahrens geht es nach GKV-Angaben weiter voran: dem Austausch elektronischer Krankmeldungen zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern. Seit Beginn der Pilotphase am 01.01.2022 haben Arbeitgeber nun knapp 1,5 Millionen Krankmeldungen auf elektronischem Wege angefordert. Im ersten Monat der Pilotphase waren es knapp 79.000, im Juli bereits 324.000 eAU. Diese Pilotphase dauert noch bis zum 31.12.2022 und ist freiwillig. Arbeitgeber hätten mit ihrer Teilnahme aber die Chance, ihre internen Abläufe auf eAU-Tauglichkeit zu testen. Der Austausch läuft über Prozesse, die bereits seit Jahrzehnten zwischen Arbeitgebern und Kassen etabliert sind: Statt der Telematikinfrastruktur wird wie in allen Arbeitgeberverfahren der Kommunikationsserver genutzt. Während der Pilotphase müssen Beschäftigte weiterhin wie gewohnt ihren Arbeitgebern die Arbeitsunfähigkeit per Bescheinigung nachweisen. Dies ändert sich erst ab dem 01.01.2023 – dann ist das neue Verfahren mit allen Änderungen verpflichtend.

eAU-Prozess für Arbeitgeber ab 2023 verpflichtend

„Mit der Digitalisierung der Krankmeldung werden die Aufgaben im Prozess neu verteilt und der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten verringert“, heißt es vom GKV-Spitzenverband. Patienten bekommen ab 01.01.2023 in der Praxis daher nur noch einen Ausdruck ihrer Krankmeldung für die eigenen Unterlagen. Sie haben dann lediglich die Pflicht, sich wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben. Die ärztlichen Praxen übermitteln die eAU-Daten an die Krankenkasse. Die Arbeitgeber wiederum rufen die eAU-Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeiter sich krank gemeldet haben. (as)

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