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8. Oktober 2021
Basler: Aktualisierungen beim Kfz-Tarif All-in

Basler: Aktualisierungen beim Kfz-Tarif All-in

Der aktualisierte Kfz-Tarif All-in von Basler greift neue Herausforderungen im Bereich Elektro und autonomen Fahrens auf. Neu ist unter anderem eine All-Risk-Deckung für den Akku sowie Systemschäden infolge eines Hackerangriffs.

Die Basler Versicherungen haben ihren Kfz-Tarif All-in den gegenwärtigen Entwicklungen auf dem Automobilmarkt angepasst. Schäden durch autonomes Fahren, Hacker-/Cyberangriff bzw. Systemversagen sind im Tarif nun generell versichert und führen zu keiner Rückstufung im Schadenfall. Darüber hinaus erstattet die Basler nach einem Hacker- oder Cyberangriff auf die Fahrzeugsoftware die Kosten für deren Umprogrammierung bzw. das Aufspielen neuer Software bis zu 1.000 Euro.

All-Risk-Deckung für den Akku

Der neue ElektroSchutz schützt den Akku mit einer umfassenden All-Risk Deckung. Damit ist er über die üblichen Gefahren hinaus auch gegen fast jede Art der Beschädigung, Zerstörung und gegen Verlust versichert. Weiterer Vorteil: Für den Akku gilt die 24-monatige Neupreisregelung. Wenn der Akku also ausgetauscht werden muss, werden alle erforderlichen Einbau- und Gerätekosten übernommen.

Zusätzlich sind bei Elektro- und Hybrid-Modellen das Ladekabel beim Ladevorgang, die mobile Ladestation bis 1.000 Euro, die Wallbox bei fester Verbindung mit dem Gebäude, die Entsorgungskosten des Akkus bis 3.000 Euro und Folgeschäden durch einen defekten Akku an Aggregaten wie zum Beispiel Lichtmaschine oder Anlasser bis 5.000 Euro in der Teilkasko mitversichert. Die Summe von 5.000 Euro für Kurzschlussfolgeschäden gilt darüber hinaus auch für alle Ursachen und bei allen Pkw im Tarif All-in.

Zusätzlich: AutoSchutz 48 für teure Neuwagenanschaffungen

Mit dem AutoSchutz 48 können Autofahrer die 24-monatige Neu- bzw. Kaufwertentschädigung des Tarifs All-in ergänzen. Für 49 Euro im Jahr erhält man vier Jahre lang das Recht, bei einem Totalschaden oder bei Zerstörung des Fahrzeuges als Entschädigungsleistung bis zu 20.000 Euro mehr als den Wiederbeschaffungswert zu bekommen. (as)

Bild: © studio v-zwoelf – adobe.stock.com