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13. August 2021
bAV: Staatliche Zuschüsse für Geringverdiener fast verdoppelt

bAV: Staatliche Zuschüsse für Geringverdiener fast verdoppelt

Im Jahr 2020 hat der deutsche Staat die bAV für Menschen mit niedrigem Einkommen mit 175,5 Mio. Euro bezuschusst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war das staatliche Fördervolumen fast doppelt so hoch wie 2019. Über 82.000 Arbeitgeber nahmen die Förderung in Anspruch.

Im Jahr 2020 hat der deutsche Staat die betriebliche Altersversorgung (bAV) von Geringverdienenden mit 175,5 Mio. Euro unterstützt. Damit fiel das staatliche Fördervolumen fast doppelt so hoch aus wie im Jahr 2019, als die Zuschüsse 89,1 Mio. Euro betrugen. Dies zeigen aktuelle Daten des Statistischem Bundesamts (Destatis). Der staatliche Zuschuss wurde im dritten Jahr nach seiner Einführung von fast 82.100 Arbeitgebern hierzulande für über 1,0 Millionen Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen in Anspruch genommen. Somit haben 4,2% aller Arbeitgeber von dieser Fördermöglichkeit Gebrauch gemacht. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren es 3,4%, im Jahr 2018 betrug der Anteil 2,5%. Durchschnittlich wurden 171 Euro pro Arbeitnehmer gewährt. 2019 waren es 120 Euro.

Seit 2020 gelten höhere Grenzen für Förderbetrag und Einkommen. So haben Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn bis zu einer Einkommensgrenze von 2.575 Euro ein Recht auf einen Zuschuss. Ein Jahr zuvor hatte die Einkommensgrenze noch bei 2.200 Euro gelegen. Der jährliche Förderhöchstbetrag wurde von 144 Euro auf 288 Euro verdoppelt.

Verstärkte Nutzung der Förderung bei allen Betriebsgrößen

Dass die Förderung verstärkt in Anspruch genommen wird, zeigt sich laut Statischem Bundesamt bei allen Betriebsgrößen. Den größten Zuwachs des Fördervolumens gab es 2020 wie bereits im Vorjahr bei großen Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten: Die angerechnete Summe stieg um 60,2 Mio. Euro auf 120,6 Mio. Euro. Mit 190 Euro im Durchschnitt machten Großbetriebe auch die höchsten Beträge pro Arbeitnehmer geltend.

Betrachtet man die absoluten Zahlen, so legten die Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten am meisten zu: Wie schon 2019 führten rund 9.400 Unternehmen diese Betriebsrente zusätzlich ein. Somit nutzten 3,1% der 1,4 Millionen Kleinstbetriebe hierzulande die Betriebsrentenförderung. Bei den kleinen Firmen mit 11 bis 50 Beschäftigten und mittleren Betrieben ab 51 bis 250 Mitarbeitern waren es 6,0% bzw. 8,7%. Die großen Unternehmen ab 251 Beschäftigten kommen auf einen Anteil von 14,5%. Die Höhe der staatlichen Zuwendung fiel mit durchschnittlich 97 Euro pro Arbeitnehmer in den Kleinstbetrieben am geringsten aus. (tk)

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