Bundesregierung und Kreditversicherer haben sich auf eine Verlängerung des Schutzschirms für Warenkreditversicherungen bis zum 30.06.2021 geeinigt. Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) begrüßt diesen Schritt, fordert nun aber auch einen Fahrplan für den Weg aus dem Schutzschirm.
Der BDVM begrüßt, dass sich Bundesregierung und Kreditversicherer auf eine Verlängerung des Schutzschirms für Warenkreditversicherungen bis zum 30.06.2021 geeinigt haben. Das sei ein wichtiger Beweis für die Übernahme von Verantwortung für die Versorgung der deutschen Wirtschaft mit ausreichenden Absicherungen für Lieferantenkredite. Der Verband hatte zusammen mit dem Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) bereits im September gefordert, dass der Schutzschirm erst dann beendet werden sollte, wenn die Wirtschaft wieder angelaufen ist, verlässliche Insolvenzprognosen vorliegen und Konjunkturmaßnahmen ausgelaufen sind.
Dem BDVM zufolge bleiben die Herausforderungen der Pandemie für die Regierung und die Wirtschaft auf einem nie dagewesenen Niveau. Wichtig sei nun, dass für die Verlängerung auch die letzte Hürde genommen wird, in Form der Genehmigung des Rettungsschirms seitens der EU-Kommission.
Bei der bloßen Verlängerung des Schutzschirms dürfe es aber nicht bleiben. „Jetzt müssen die nächsten Schritte folgen, um den Auslauf des Programms zu gestalten und eine sachgerechte Rückübertragung in die private Kreditversicherungsdeckung zu koordinieren“, so Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand, und Thomas Haukje, Präsident des BDVM, in einem gemeinsamen Statement. Liegt die Genehmigung durch die EU-Kommission vor, sieht es der BDVM als Kernaufgabe des Spezialmaklers an, den Prozess zur Beendigung des Rettungsschirms und zur Rückübertragung der gesamten Absicherung von Lieferantenkrediten an die privaten Kreditversicherer wirkungsvoll und im Interesse der Wirtschaft zu unterstützen. Die deutschen Kreditversicherer sollten gemeinsam mit dem BDVM Strategien abstimmen.
Von den Kreditversicherern fordert der BDVM eine Strategie, die sich auf eine verlässliche und aktuelle Bonitätsbewertung unter Berücksichtigung der Pandemie fokussiert. Pauschale Ausschlüsse von Sektoren oder Ratingklassen seien Gift für die Wirtschaft. Die Kreditwürdigkeit des einzelnen Unternehmens müsse die Basis jeder Kreditlimitentscheidung sein. Daneben seien innovative Lösungen in der Fortführung des Deckungsschutzes gefragt – und das auch für Unternehmen, die sich in ihrer Bonität zwar verschlechtert haben, aber nicht akut insolvenzgefährdet sind. Darüber hinaus dürfe es kein Schwarz-Weiß-Denken in der Limitgestaltung seitens der Versicherer geben. Die Frage nach Lösungsmodellen müsse stets im Vordergrund stehen. Es gehe um die weitere Versorgung der Wirtschaft mit den notwendigen Kreditlimitkapazitäten und um die Vermeidung von unabgestimmten, pauschalen Vorgehensweisen, die diese Deckungen infrage stellen. (mh)
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