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25. Februar 2020
Mietendeckel: Bundestagsabgeordnete fixieren Verfassungsklage

Mietendeckel: Bundestagsabgeordnete fixieren Verfassungsklage

Seit Sonntag gilt in Berlin der umstrittene Mietendeckel. Ob er lange Bestand haben wird, bleibt aber abzuwarten. Wie angekündigt unterstützen mehrere Bundestagsabgeordnete eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Noch deutlich vor der Sommerpause soll die Klage fertiggestellt sein.

Berlin deckelt die Mieten für Wohnungen. Seit Sonntag ist das dazugehörige Gesetz der rot-rot-grünen Koalition in Berlin in Kraft. Aus den Reihen von CDU und FDP sorgt der Mietendeckel aber weiterhin für Gegenwehr. Das haben sie nun auch im Bundestag zum Ausdruck gebracht. Mehr als ein Viertel der Abgeordneten haben eine Klage gegen den Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht unterschrieben.

Erforderliches Quorum bereits erfüllt

Allein CDU-Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak, der Koordinator der Initiative gegen den Mietendeckel, hat über 190 Unterschriften gesammelt. Das vorgeschriebene Quorum von 178 wurde damit erreicht. Weil auch die FDP die Klage unterstützt dürften am Ende sogar mehr als 250 Bundestagsabgeordnete die Klage unterstützen.

Antrag noch deutlich vor der Sommerpause

Jan-Marco Luczak kündigt eine schnelle Umsetzung an. Der Antrag soll noch „deutlich vor der Sommerpause“ beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. „Wir wollen das von Rot-Rot-Grün in Berlin verursachte wohnungspolitische Chaos schnellstmöglich beseitigen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen“, erläutert Luczak. In den Augen der Unterstützer der Klage ist der Mietendeckel verfassungswidrig, weil der Bund und nicht die Bundesländer für das Mietrecht die dafür notwendige Gesetzgebungskompetenz besitze. Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin maße sich an, die sorgfältige Abwägung des Bundesgesetzgebers zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern durch seine eigene zu ersetzen.

Hintergrund

Das Mietendeckel-Gesetz friert die Mieten in Berlin für fünf Jahre ein. Ausgenommen sind Sozialwohnungen und Neubauwohnungen ab dem Baujahr 2014. Dagegen wollen die Bundestagsabgeordneten im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle klagen. Ein solcher Antrag kann von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestags gestellt werden. Letzteres ist mit den nun eingesammelten Stimmen der Fall. (mh)

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