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23. Juni 2021
Betrieblicher Einkommensschutz – bedarfsgerecht beraten

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Betrieblicher Einkommensschutz – bedarfsgerecht beraten

Um zum Thema betrieblicher Einkommensschutz kundenorientiert beraten zu können, brauchen Versicherungsmakler schnelle, digitale Lösungen und passende Produkte. Die NÜRNBERGER Versicherung unterstützt Vermittler mit einem entsprechenden Konzept.

Ein Beitrag von Christian Pöschl, Marktmanager Süd, Verkaufsförderung Firmen, Produkt- und Marktmanagement Leben bei der NÜRNBERGER Versicherung

Arbeitgeber beklagen seit vielen Jahren den Fachkräftemangel. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, Mitarbeiter zu halten und neue zu gewinnen. Etwa mit Benefits, mit denen sich Arbeitgeber von anderen unterscheiden können. Und hier kommt der Vermittler ins Spiel. Denn wenn es um betrieblichen Einkommensschutz geht, kann er den Arbeitgeber bedarfsgerecht beraten und ihm somit helfen, eine attraktive Arbeitgebermarke aufzubauen. Mit dem betrieblichen Einkommensschutz4Business der NÜRNBERGER greift er hierbei auf ein einfaches Konzept zurück, das ihm hilft, den jeweils passenden Schutz zu finden.

Kollektivstufen

Neben der staatlichen Förderung bietet ein kollektives Produkt über den Arbeitgeber vergünstigte Konditionen. Und der Vorteil für Arbeitnehmer liegt somit auf der Hand: Sie profitieren nämlich von preiswerten Beiträgen durch Kollektivstufen und können ihre Versorgungslücken kostengünstiger durch Entgeltumwandlung schließen. Doch Produkte allein reichen bekanntlich oft nicht aus, um beim Kunden überzeugen zu können. Denn oftmals erschwert die Gesundheitsprüfung den Zugang zu einer geeigneten Absicherung. Die NÜRNBERGER bietet Kunden und Vermittlern die passende Lösung.

Einkommensschutz4Business – viele Vorteile

Das Konzept ist einfach und unkompliziert – wie Fahrradfahren. Denn Vermittler brauchen sich nur drei wichtige Zahlen zu merken: 12, 18 und 0. Aber was hat es damit auf sich? Innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des Gruppenvertrags können die Mitarbeiter zu stark vereinfachten Konditionen versichert werden. So fallen für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags keine Gesundheitsfragen an. Die Absicherung einer Berufs- oder Grundfähigkeitsversicherung im Rahmen der Direktversicherung kann einfach mit einer Dienstobliegenheitserklärung, die der Arbeitgeber unterzeichnet, abgeschlossen werden.

Für Mitarbeiter, die neu in die Firma eintreten, gelten diese vergünstigten Konditionen ab Diensteintritt für 18 Monate. Durch den längeren Zeitraum wird die Probezeit berücksichtigt. Die Möglichkeit, den Mitarbeitern den elementaren Einkommensschutz im Rahmen des Gruppenvertrags zu vergünstigten Konditionen auch als Privatvertrag anbieten zu können, rundet das neue Konzept ab. Hier ist lediglich eine vom Arbeitnehmer unterzeichnete Eigen-Dienstobliegenheitserklärung abzugeben. Für den Vermittler stellt das in der Praxis einen echten Mehrwert dar.

Mit dem privaten Einkommensschutz im Rahmen des Gruppenvertrags können auch die Arbeitgeber überzeugt werden, die eine Berufs- oder Grundfähigkeitsversicherung nicht im Rahmen der Direktversicherung anbieten möchten. Der Arbeitgeber hat damit trotzdem die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern einen vereinfachten Zugang zum wichtigen Versicherungsschutz anbieten zu können. Somit bleiben am Ende für alle Beteiligten 0 Wünsche offen.

Für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit werden mindestens fünf versicherte Personen ab Beginn im Rahmen eines Gruppenvertrags benötigt. Für die Berufs- und Grundfähigkeitsversicherung sind es ab Beginn zehn Personen, um die Vorteile von Einkommensschutz4Business nutzen zu können.

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Ein Artikel von
Christian Pöschl