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18. Juni 2021
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Im neuen Jahr 15% für alle

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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Im neuen Jahr 15% für alle

Das BRSG zündet ab dem 01.01.2022 eine weitere Stufe. Bestehende Entgeltumwandungen sind dann grundsätzlich mit 15% zu bezuschussen. Der ideale Aufhänger für Vermittler, um die Kundenbindung aufzufrischen und über Neuordnung oder Ausbau der bAV gemeinsam mit dem Arbeitgeber nachzudenken.

 
Ein Artikel von
Fabian von Löbbecke