Das BRSG zündet ab dem 01.01.2022 eine weitere Stufe. Bestehende Entgeltumwandungen sind dann grundsätzlich mit 15% zu bezuschussen. Der ideale Aufhänger für Vermittler, um die Kundenbindung aufzufrischen und über Neuordnung oder Ausbau der bAV gemeinsam mit dem Arbeitgeber nachzudenken.