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28. Januar 2019
BFW: „Eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist der falsche Ansatz“

BFW: „Eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist der falsche Ansatz“

Die Mietpreisbremse sorgt in der Immobilienwirtschaft weiter für Unmut. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. hat sich nun kritisch zur geplanten Verlängerung der eigentlich bis 2020 befristeten Maßnahme geäußert.

„Die Mietpreisbremse bestand ursprünglich aus zwei Komponenten: Der Begrenzung der Mieten und den Maßnahmen für beschleunigten Neubau. Eine Evaluation dieser Fördermaßnahmen sucht man im Gutachten vergeblich. Eine lückenhafte Analyse darf aber nicht die Grundlage für gesetzliche Vorhaben zur Mietpreisbremse sein“, kritisierte BFW-Präsident Andreas Ibel heute in Berlin. Dort stellte das Bundesjustizministerium ein Gutachten vor, in dem die Wirkung der Mietpreisbremse evaluiert wird. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) forderte dabei eine Verlängerung der bis 2020 befristeten Maßnahme.

Nur als befristetes Element geplant

„Das Gutachten schreibt den einseitigen politischen Fokus bei der Umsetzung der Mietpreisbremse fort“, kritisiert Ibel. Die Mietpreisbremse sei gemäß Baugesetzbuch (§ 556d) lediglich als ergänzendes, befristetes Instrument geplant, damit der Wohnungsmarkt in der Zwischenzeit durch Fördermaßnahmen wieder angekurbelt werden kann.

Falsche Wohnungspolitik

Passiert sei hier jedoch kaum etwas. Statt den Neubau zu fördern und zu vereinfachen, treibe die Politik die Kosten in die Höhe – etwa durch steigende Abgaben, überzogene Forderungen in städtebaulichen Verträgen und dem Ausschluss von privaten Investoren bei der Grundstücksvergabe. „Die Mietpreisbremse kann jedoch nicht nachhaltig Mieten bremsen, wenn die Politik gleichzeitig den Neubau verteuert, statt ihn zu fördern“, meint Ibel. „Bezahlbaren Wohnraum erreichen wir nur durch eine Ausweitung des Angebots. Daran wird auch eine Verlängerung oder flächendeckende Einführung der Mietpreisbremse nichts ändern.“ (mh)