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24. Februar 2020
for broker bietet neues VSH-Konzept für Vermittler

for broker bietet neues VSH-Konzept für Vermittler

Im Rahmen ihrer Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) bietet die for broker GmbH Vermittlern nun mehr Absicherung. Neu ist etwa die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für Schäden aus Vorverträgen zu erweitern. Neben der Nachhaftung ist auch die Übernahme der Nachhaftung zeitlich unbegrenzt.

Vermittler erhalten mit dem überarbeiteten Konzept der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) der for broker GmbH nun mehr Absicherung. Der Assekuradeur hat ein Bedingungswerk erarbeitet, das in sich durchgeschrieben ist und die allgemeinen und besonderen Bedingungen an einem Platz bietet. Zu den Neuerungen zählen beispielsweise die Möglichkeit zur Erweiterung des Versicherungsschutzes für Schäden aus Vorverträgen. Wird ein früherer Schaden während der Laufzeit der aktuellen Police gemeldet, erfolgt die reguläre Übernahme der Nachhaftung wie bisher. Künftig können Vermittler Schäden aus Vorversicherungen auch noch in der Nachhaftungszeit des aktuellen Vertrages melden, da dieser Zeitraum nicht mehr begrenzt ist. Neben der Nachhaftung ist auch die Übernahme der Nachhaftung zeitlich unbegrenzt. Ebenfalls unbegrenzt ist die Nachhaftung für nicht versicherungspflichtige Risiken als weitere Neuerung. Bisher galt bei der Finanzdienstleistungsvermittlung eine Grenze von bis zu fünf Jahren.

Mehrere Optionen bei Versicherungssumme und Selbstbehalt

Versicherungsnehmern haben verschiedene Optionen: So ist etwa die Höhe der Selbstbeteiligung bis 5.000 Euro und die Maximierung der Versicherungssumme von zwei- bis sechsfach frei wählbar. Zudem gibt es vier Möglichkeiten der Beitragszahlung. Wissentlichen Pflichtverletzung lässt sich nach wie vor mitversichern – von bislang 50.000 Euro einfach maximiert nun bis zu 1,5 Millionen einfach maximiert.

Absicherung für und als Tippgeber

Inhaltlich verbessert hat der Assekuradeur zudem die Mitversicherung als Tippgeber in beide Richtungen. Dies gilt, wenn der Versicherungsnehmer selbst als solcher tätig wird wie auch für seine Tippgeber. Bislang konnten Vermittler dies nur über einen separaten Einschluss abdecken.

„Unsere hausinterne Rechtsabteilung begleitet unsere Versicherungsnehmer nach wie vor im Schadenfall und bei Fragen zur Optimierung steht das for-broker-Team jedem Interessenten zur Verfügung“, erklärt Sven Ratzke, Ratzke, Geschäftsführer der for broker GmbH. „Wer nicht gleich mit uns sprechen, sondern erst einmal selbst vergleichen möchte, kann dies mit Hilfe der Rechenmodule tun. Auf unserer Webseite können Beiträge einfach, individuell und anonym berechnet werden. Die Angabe persönlicher Daten ist hierzu nicht erforderlich.“ (tk)

Bild: © Alexey – stock.adobe.com