Ein Gastronom forderte von seinem Versicherer eine Entschädigung für die angeordnete Schließung seiner Gaststätte im Lockdown – und scheiterte. Auch Versicherungsmakler könnten sich bald mit unangenehmen Fragen ihrer Kunden konfrontiert sehen. Wie das Urteil des BGH einzuordnen ist, erklärt Rechtsanwalt Cäsar Czeremuga.