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5. August 2021
BU: Umorganisation bei Selbstständigen im Blick

BU: Umorganisation bei Selbstständigen im Blick

Im Rahmen ihrer regelmäßigen Untersuchung der Marktstandards in der BU hat infinma 458 BU-Tarife analysiert. 206 davon konnten zertifiziert werden. Das Analysekriterium „Umorganisation bei Selbstständigen“ wurde in der diesjährigen Untersuchung aufgeteilt und besonders betrachtet.

Bereits seit 2011 veröffentlicht die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH regelmäßig ihre sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), in deren Rahmen regelmäßig wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert werden. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Bei den 18 näher betrachteten Kriterien handelt es sich um Prognose, rückwirkende Leistung, abstrakte Verweisung, Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern, Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben, Kostenbegrenzung bei Umorganisation, Berufswechselprüfung, Leistungsbeginn, Meldefristen, Erhöhungsoption ohne Anlass, Beitragsstundung, befristete Anerkenntnisse, Meldepflicht: Minderung BU, Meldepflicht: Aufnahme Tätigkeit, Nachprüfung, Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, Ausscheiden aus dem Beruf und Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente.

18 Kriterien unter der Lupe

Wie üblich vergibt infinma Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen. „Aufgrund der hohen Marktdynamik hatten wir im letzten Jahr auf eine Bewertung des Kriteriums Umorganisation bei Selbstständigen verzichtet. Um die zahlreichen positiven Veränderungen angemessen berücksichtigen zu können, haben wir das Kriterium nun aufgeteilt: zum einen die Umorganisation bei Inhabern von Klein(st)betrieben und zum anderen die Umorganisation bei Selbstständigen mit akademischem Hintergrund“, kommentiert Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „Trotz immer stärker werdender Konkurrenz durch die Grundfähigkeitsversicherung ist für viele Versicherer die BU immer noch das wichtigste Produkt im Bereich der Arbeitskraftabsicherung. Die neuen Marktstandards haben deutlich gezeigt, dass trotz der marktbreit hohen Qualität der Bedingungen immer noch Verbesserungspotenzial vorliegt“, ergänzt Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann. „Viele Anbieter haben hier noch einmal kundenfreundliche Verbesserungen ihrer Bedingungen vorgenommen.“

Umorganisation: bei Inhabern von Kleinbetrieben und von selbstständigen Akademikern

Bei Selbstständigen und Personen mit ähnlichem Status kann vor Anerkennung von BU-Leistungen geprüft werden, ob nicht durch organisatorische Veränderungen der Arbeitsstätte, des Betriebes, der Praxis, der Kanzlei etc. die bisherige Berufsausübung weitergeführt werden kann. Man geht davon aus, dass sich bei einer Umorganisation lediglich das bisherige Beschäftigungsfeld innerhalb des ausgeübten Berufs ändert. Was das Kriterium der Umorganisation bei Selbstständigen mit akademischem Hintergrund betrifft, so hat infinma als Marktstandard den Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern mit mindestens 90% Bürotätigkeit festgelegt. 209 der 458 analysierten Tarife beinhalten diese Option. 180 Tarife haben keinen Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern.

Was die Umorganisation bei Klein(st)betrieben angeht, lautet der Marktstandard: Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern. Bei 202 von 458 analysierten Tarifen ist dies der Fall. 170 untersuchte Tarife beinhalten hingegen keinen Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben.

36 Gesellschaften und 206 Tarife erhalten Zertifikat

Die Veränderungen im Marktstandard haben denn auch zu Änderungen bei den zertifizierten Gesellschaften geführt. Es wurden einige Versicherer neu ausgezeichnet, bei einigen ist das Zertifikat weggefallen. Von den diesmal analysierten 73 Gesellschaften konnten 36 zertifiziert werden. Die Anzahl der insgesamt untersuchten Tarife beträgt 458, 206 davon erhielten von den infinma-Analysten ein Zertifikat.

„Es gibt nach unserer Einschätzung derzeit neben der Umorganisation des Arbeitsplatzes drei Trendthemen: Verlängerungsoption, Teilzeitklausel und Zielgruppenkonzepte für Schüler. Hier könnten im nächsten Jahr erneut Änderungen bei den Marktstandards anstehen“, gibt Marc Glissmann einen Ausblick. (ad)

Die aktuellen Marktstandards können hier eingesehen werden.

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Bild: © Ralf Geithe – stock.adobe.com