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4. März 2022
BU: Vorsicht bei dem „Kleingedruckten“

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BU: Vorsicht bei dem „Kleingedruckten“

„Eine BU ist eine BU, egal von welchem Versicherer“, so ein verbreiteter Irrglaube. Doch es gibt für Laien schwer erkennbare Unterschiede zwischen den Produkten. Hier ist Expertenrat von Maklern gefragt. Welche Folgen kleine Abweichungen in einem BU-Vertrag haben können, zeigt Rechtsanwältin Kathrin Pagel.

 
Ein Artikel von
Kathrin Pagel

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Markus Lörch (… am 08. März 2022 - 10:58

Ich beglückwünsche sie zu diesem gut recherchierten und gut aufbereiteten Urteil

des BGH. Ich würde mir wünschen, wenn auch die Kunden   im Lichte des

Leistungsgedankens Ihre BU abschließen würden. Ich versuche das immer in den Fokus zu rücken!!!