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5. Juli 2022
BU: Wann ist eine neu ausgeübte Tätigkeit eine Vergleichstätigkeit?

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BU: Wann ist eine neu ausgeübte Tätigkeit eine Vergleichstätigkeit?

In der BU kann der Versicherer auf eine neu ausgeübte Tätigkeit verweisen und Leistungen einstellen. Das OLG Nürnberg hatte nun zu klären, unter welchen Bedingungen eine neu ausgeübte Tätigkeit als sogenannte Vergleichstätigkeit gilt. Den Ausgang des Urteils erläutert Rechtsanwältin Kathrin Pagel.

 
Ein Artikel von
Kathrin Pagel