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8. August 2017
Darauf sollten Makler bei der Auswahl von Drohnenversicherungen achten

Darauf sollten Makler bei der Auswahl von Drohnenversicherungen achten

Die über 400.000 Drohnen, die es in Deutschland mittlerweile gibt, wollen gut versichert sein. Um die Verbraucher beim Abschluss des richtigen Angebots professionell zu beraten, sollten Makler insbesondere sieben Punkte kennen und beachten, sagt Karl Dieterich, Gründer und Geschäftsführer des Portals Covomo Versicherungsvergleich GmbH.

Laut der deutschen Flugsicherung (DFS) gibt es in Deutschland über 400.000 Drohnen – dass bei der Nutzung der kleinen Flugmaschinen auch einiges zu Bruch gehen kann, ist damit quasi vorprogrammiert. Insbesondere Hobby-Piloten können Witterungsverhältnisse und Entfernungen oft nicht professionell einschätzen und bei einem von einer Drohne verursachten Unfall kann der Schaden schnell im mehrstelligen Tausender- oder gar Millionenbereich landen. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, dass die Nutzung der kleinen Fluggeräte grundsätzlich versicherungspflichtig ist. Egal ob zum gewerblichen oder zum privaten Gebrauch.

Erst im März 2017 wurde die Drohnen-Verordnung aufgrund der technischen Weiterentwicklung der Fluggeräte aktualisiert und den neuen Umständen angepasst. Ab einem Gewicht von 250 Gramm muss zum Beispiel an allen Fluggeräten eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers angebracht werden. Ab zwei Kilogramm müssen die Piloten besondere Kenntnisse nachweisen und ab fünf Kilogramm sowie ab einer Flughöhe von 100 Metern muss zum legalen Fliegen die Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde vorliegen.

Breites Spektrum bei Drohnenversicherungen

Es gilt: Drohnen gelten als Luftfahrzeug und unterliegen daher einem gesonderten Haftpflichtschutzgesetz – die private Haftpflichtversicherung reicht also nicht aus. Die Kosten der einzelnen Versicherungsangebote orientieren sich an Laufzeit, Geltungsbereich und maximaler Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden; und insbesondere die Nutzungsart und die Deckungssumme der Versicherung sollten an die Bedürfnisse der Verbraucher angepasst werden. Um die Verbraucher beim Abschluss des richtigen Angebots professionell zu beraten, sollten Makler die nachfolgenden sieben Punkte kennen und beachten.

1. Kein Selbstbehalt

Unabhängig davon, ob die Drohnen zu gewerblichen oder privaten Zwecken genutzt werden – der Abschluss einer Versicherung mit einer vorgesehenen Selbstbeteiligung der Versicherten ist nicht zu empfehlen. Im Schadenfall müssen die Versicherten hierbei nämlich einen Teil der anfallenden Kosten selbst tragen. Dieses Risiko ist die minimale Ersparnis beim Abschluss einer solchen Versicherung meist nicht wert.

2. Höhe der Deckungssumme

Hierbei gilt: Je höher, desto besser. Denn neben der Selbstbeteiligung kann auch die Höhe der Deckungssumme entscheidend dafür sein, ob der entstandene Schaden komplett von der Versicherung getragen wird. Gängig sind Summen zwischen 1 und 3 Mio. Euro. Außerhalb von Wettkämpfen und dem polizeilichen Einsatz von Drohnen schützen manche Versicherer bei Sach- und Personenschäden je nach Tarif sogar bis zu einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro.

3. Nutzungsart und Region

Bei der Höhe des Tarifs unterscheiden die Versicherer grundsätzlich zwischen einem gewerblichen und einem privaten Gebrauch der Drohne. Eine gewerbliche Nutzung ist in der Regel teurer. Manche Versicherer bieten zudem regionale Einschränkungen des Versicherungsschutzes an. Der Geltungsbereich kann zum Beispiel auf Europa beschränkt oder weltweit eingetragen werden, lediglich die USA und Kanada fallen heraus.

4. Maximales Startgewicht

Die meisten Versicherungen greifen für Drohnen bis zu einem maximalen Startgewicht von 25 Kilogramm. Jedoch können auch kleinere Tarife mit einem maximalen Startgewicht von fünf oder zehn Kilogramm gewählt werden.

5. Offene Pilotklausel

Außerdem sollten Makler ihre Kunden darauf hinweisen, dass Dritte bei der Steuerung einer Drohne nicht unbedingt mitversichert sind. Wird die Drohne regelmäßig von mehr als einer Person bedient, sollten sie dies beim Abschluss einer Versicherung unbedingt beachten.

6. Steuerung durch das Smartphone sowie Nutzung des automatisch-autonomen Flugbetriebs

Die meisten Drohnen können nicht nur über eine separate Steuerung, sondern auch über Smartphone-Applikationen gesteuert werden. Beim Abschluss der Versicherung sollten Makler unbedingt darauf achten, dass diese auch bei der alternativen Steuerung greift. Zudem besteht die Möglichkeit, in den Automatik-Modus umzuschalten. In diesem Fall ist die Drohne jedoch nur versichert, wenn der Bediener jederzeit manuell in das Geschehen eingreifen kann.

7. Teilnahme an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen sowie Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen

Die Teilnahme an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen wird von den gängigen Drohnenversicherungen oftmals nicht mit abgedeckt. Plant der Verbraucher die Teilnahme an solchen Veranstaltungen, sollte der Makler daher bei der Auswahl der Versicherung besonders auf die entsprechenden Klauseln achten. Das Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen ist hingegen bei den meisten Versicherungen Teil des Schutzes.

Nischenversicherung mit Kundenbindungspotenzial

Nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Makler ist das Thema Drohnenversicherung noch ein vergleichsweise neues Metier. Die Auswahl des richtigen Tarifs ist daher für Vermittler oft noch recht aufwendig und mühselig. Hier können Online-Tools bei der Wahl der richtigen Versicherung helfen, indem sie Maklern einen Überblick der besten Angebote, einen Vergleich der einzelnen Tarife und eine fundierte Beratung ihrer Kunden bieten. Transaktionskosten für Recherche, Abschluss und Abrechnung lassen sich dadurch ebenso wie der Rechercheaufwand deutlich reduzieren. Nischenversicherungen wie die Drohnenversicherung bringen für Makler somit erhebliches Potenzial. Die Vermittlung der Drohnenversicherung rechnet sich für die Makler so nicht nur im Abschluss, sondern kann auch zum wesentlichen Faktor der Kundenbindung werden.