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28. Februar 2020
Das Lebensrisiko Pflege aktiv in der Beratung ansprechen

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Das Lebensrisiko Pflege aktiv in der Beratung ansprechen

Viele Menschen kümmern sich nicht um eine Absicherung im Pflegefall. So erlebt es auch der Pflege-Versicherungsmakler Christian Jansen im Beratungsalltag. Dabei ist es wichtig, frühzeitig im Familienkreis darüber zu reden. Makler sollten das Thema aktiv in der Beratung ansprechen. Doch auch die Politik ist am Zug.

Neue Gesetze, alte Sorgen

Unter Norbert Blüm, dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, startete 1995 die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Der Grundstein war gelegt. Doch handelte es sich damals wie heute nur um eine Teilversicherung. Seitdem wurden sieben neue Gesetze verabschiedet, um die Pflegesituation in Deutschland für alle Beteiligten zu verbessern, aber das Problem der überalterten Gesellschaft und veränderten Familienstrukturen bleibt und hat den Höchststand noch nicht erreicht. Mehrgenerationenhäuser werden seltener. Die Kinder wohnen häufig weit entfernt vom Elternhaus und haben eigene Familienstrukturen und Alltagsabläufe entwickelt. Dennoch möchten die Kinder ihre Eltern möglichst gut unterstützen und opfern nicht selten die eigene Freizeit oder geben gar ihren Beruf auf.

Rettet die Angehörigen

Das neu verabschiedete Angehörigen-Entlastungsgesetz wird uns nicht retten. Es wird das finanzielle Problem nur verschieben. Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden seit dem 01.01.2020 nicht mehr zum Elternunterhalt herangezogen, wenn diese Kinder ein Bruttojahreseinkommen von unter 100.000 Euro beziehen. Dasselbe gilt übrigens für Eltern, die ihre volljährigen pflegebedürftigen Kinder pflegen.

Das Hauptproblem liegt meiner Meinung nach eher darin, dass die Ehepartner der Pflegebedürftigen finanziell und nervlich vor die Hunde gehen, wenn die eigenen, übers Berufsleben hart ersparten Gelder zur Finanzierung der Pflege nicht ausreichen. Kritisch wird es, wenn Leistungen vom Sozialamt eingefordert werden müssen und das gesamte Vermögen der Familie offen gelegt werden muss. Spätestens in diesem Moment ist der verbleibende pflegende Ehepartner bankrott und verliert im schlimmsten Fall sogar das Eigenheim, welches ja für die eigene bzw. gemeinsame Altersvorsorge eingeplant war. Der Partner wird durch das neue Gesetz nicht gestärkt, sondern wird unter Umständen selber bis zum eigenen Lebensende zum Sozialfall, vor allem wenn diese Person ebenfalls eine Pflege benötigen sollte. Unser medizinischer Fortschritt hält uns länger am Leben und erhöht somit das Risiko einer lang andauernden Pflegebedürftigkeit.

Altersvorsorge, Bestattungskosten und Schenkungen als Fallstricke

In § 90 Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe – steht folgender Wortlaut: (1) „Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen.“ Dabei gelten auch Ausnahmen, die ebenfalls in § 90 SGB XII benannt werden. Zur Altersvorsorge zu beraten, bedeutet gleichzeitig, zum Risiko Pflege zu beraten. Bevor das Sozialamt Zahlungen leistet, werden nicht nur ungeschützte Altersvorsorgeverträge, Sparverträge etc. überprüft und herangezogen, wenn es um die Finanzierung der „Pflege“ geht. Es wird auch überprüft, ob in den letzten zehn Jahren Geld verschenkt wurde. An wen, spielt keine Rolle. Auch diese Gelder können zurückgefordert werden. Auch gut gemeinte Sparverträge für die Enkelkinder sind angreifbar.

Selbst die Bestattungsvorsorge ist nicht in jedem Fall gesichert. Es gelten hier Schonvermögen für ortsübliche Bestattungskosten zwischen 5.000 und 6.500 Euro pro Person. Das Bestattungsgeld muss zweckgebunden angelegt und eine Fälligkeit zu Lebzeiten ausgeschlossen sein. Eine passende Sterbegeldversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Also Achtung bei der Todesfallabsicherung, denn nach einer kurzen oder langen Pflegephase werden schließlich auch die Bestattungskosten noch anfallen.

 
Ein Artikel von
Christian Jansen

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Thorsten Geise am 02. März 2020 - 12:08

Sehr geehrter Herr Jansen,
ich verstehe die Politik weniger als die Versicherungsuntenehmen.
1. Es gibt bereits eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung
2. Eine Pflichtversicherung auf privater Ebene freut nur die Versicherungswirtschaft.
3. Wie ich festsellen muss, sind alle staatlich geförderten Versicherungsprodukte unverhältnissmäßig teuer, so dass
4. die Politik gut beraten ist, diese Versicherungen gleich staatlich zu Organisieren und
5. ja, mit versicherungsmathematische Profis, welche dann die Möglichkeit haben kostengünstige kapitalgedeckte Produckte zu entwickeln, die
5.1. der staatlichen Kontrolle direkt unterliegen,
5.2. preiswerte sind und
5.3. der Mathematiker mit Größenordnungen arbeiten kann, die eine Anwendung des Gesetzes der großen Zahlen möglich macht.
Damit entfällt die kleinsplittige Risikoverteilung / -Konzentration und all Ihren Wünschen (Pflicht für alle zu günstigen Preisen) sind genüge getan.
Denn wer braucht die Pflegversicherung? Die Reichen - wohl eher nicht, der Arme kann sie sich nicht leisten und der Normalverdiener rutscht langsam zu den Armen ab.
Welche Ziele verfolgt die Politik - oder die Lobyisten der privaten Versicherungswirtschaft?
Thorsten Geise