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14. Mai 2020
degenia bringt neues Privathaftpflichtkonzept

degenia bringt neues Privathaftpflichtkonzept

Mit dem neuen Privathaftpflichttarif T20 aus dem Haus der degenia können sich nun auch Alleinerziehende individuell absichern. Auch Vorverträge mit einem Vorschaden sind kein Problem bei der Antragsannahme.

Der Deckungskonzeptanbieter degenia bringt einen neuen Privathaftpflicht-Tarif T20 auf den Markt. Innerhalb der vier bekannten Tariflinien basic, classic, premium und optimum konnten die Vermittler im Vorgängertarif T17 den individuell passenden Versicherungsschutz für Singles, Paare und Familien auswählen. Ab sofort steht mit T20 nun auch ein zusätzlicher Tarif für Alleinerziehende zur Verfügung. Im neuen Konzept sind in den Tariflinien premium und optimum auch unmittelbare Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander mitversichert – und zwar bis zur jeweiligen Versicherungssumme bzw. bis maximal 15 Mio. Euro pro Person. Außerdem können in diesen Tariflinien verschiedene Versicherungssummen gewählt werden: 15 Mio. Euro, 25 Mio. Euro oder 50 Mio. Euro. Der T20 bietet daneben auch die Möglichkeit, eine generelle Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Schadenfall zu vereinbaren.

Erweiterte Vorschadenhöhe

Um die Flexibilität des Vermittlers im Kundengespräch weiter zu erhöhen, sind jetzt auch Vorverträge mit einem Vorschaden kein Problem bei der Antragsannahme. Solange es sich um maximal einen Schadenfall in den letzten fünf Jahren handelt, werden Anträge bis zu einer Vorschadenhöhe von 10.000 Euro angenommen. Bislang lag diese Grenze bei 500 Euro. Auf Wunsch vieler Makler wurde zudem im neuen T20 die Wartezeit nach der Schule oder nach der Erstausbildung von bisher zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert.

Der degenia PHV-T20 enthält darüber hinaus in der optimum-Variante erstmals eine Vorversicherergarantie. Passend dazu gibt es zusätzlich eine Best-Leistungs-Garantie, verbunden mit einer Konditionsdifferenzdeckung. Der Aktualität der Corona-Krise geschuldet ist zudem die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 24 Monate mitversichert.

Bild: © magele-picture – stock.adobe.com