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13. November 2019
Der Gang zum Immobilienmakler lohnt sich weiterhin

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Der Gang zum Immobilienmakler lohnt sich weiterhin

Das Bestellerprinzip soll den Wettbewerb unter den Maklern verstärken

Das Institut der deutschen Wirtschaft bewertet in seiner Veröffentlichung „IW-Trends 1/2019 – Das Bestellerprinzip in der Immobilienvermittlung“ die Maklerprovisionen in Deutschland im internationalen Vergleich als überdurchschnittlich hoch. Kritische Stimmen weisen zudem darauf hin, dass infolge der steigenden Immobilienpreise die Maklerentgelte massiv angezogen haben, obwohl sich die Arbeitsaufwände kaum geändert haben dürften.

Unterstützer des Gesetzesvorhabens betonen, dass es in der Immobilienvermarktung und -vermittlung keinen wirklichen Wettbewerb gibt. Schließlich sei der Maklerpreis für den Verkäufer zweitrangig, da für diese Kosten häufig allein der Käufer aufkommen muss. Deshalb würden Verkäufer erst durch das Bestellerprinzip veranlasst, nach dem jeweils günstigsten Anbieter zu suchen. Sie erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb unter den Maklern die Preise sinken lässt.

Auch auf die Qualität der Vermittlungsarbeit wirke sich die Konkurrenzsituation positiv aus – so die Pro-Fraktion –, weil Verkäufer, wenn sie selbst zahlen, auf ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis und guten Service achten werden. Der Immobilienverband IVD sieht dies kritisch, befürchtet er doch, dass der von der Politik forcierte Wettbewerb in erster Linie zu Lasten kleiner, unabhängiger Makler geht.

In der Branche heißt es zudem, dass gerade auch Käufer aus dem Full-Service einer professionellen Immobilienvermittlung großen Nutzen ziehen. Gehören dazu doch Leistungen wie marktgerechte Immobilienbewertung, Vertragsgestaltung, Finanzierungs- und Versicherungsberatung sowie die Dokumentenbeschaffung und – ganz entscheidend – die neutrale Verhandlungsführung. Diese Leistungen orientierten sich nicht nur am Preis, sondern besonders bei Gebrauchtimmobilien auch an den fachkundig zu ermittelnden wertbeeinflussenden Faktoren, wie Reparaturstau, Rechte Dritter oder zu geringe Instandhaltungsrücklagen bei Eigentumswohnungen. Ist der Käufer auf sich gestellt, muss er bei Bedarf für jede Prüfung externe Fachleute, wie etwa Gutachter oder Rechtsanwälte, nach eigenem Ermessen beauftragen – selbst dann, wenn es nicht zum Kaufanschluss kommt.

Weitere Informationen über das Für und Wider des Bestellerprinzips bei der Kaufvermittlung von Wohnimmobilien gibt es im Whitepaper „Bestellerprinzip – Das große Ganze“ von onOffice. Darin können Leser auch erfahren, wie sich die Nebenkosten beim Immobilienerwerb reduzieren lassen. Es steht hier zum kostenlosen Download bereit: https://blog.onoffice.com/bestellerprinzip-immobilienmakler

 
Ein Artikel von
Stefan Mantl

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Volker Theo Fl… am 13. November 2019 - 15:47

Klar, das Sie als Verkäufer von Dienstleistungen für Immobilienmakler dafür sind. Als Vermittler von Baufinanzierungen habe ich da eine ganz andere Meinung. Die horrenden Summen, die ein Käufer bezahlen muss (auch bei 50%), stehen NIE! im Verhältnis zur erbrachten Leistung des Maklers. Die schlechten Leistungen von locker 90% der Makler erlebe ich fast täglich. Wenn der Verkäufer zahlt, bleiben nur noch die Guten übrig. Und das wird dem Markt sehr gut tun. Die neue Regelung ist wieder ein Totalversagen der Regierung.