Markus Braun steht weiterhin unter dem Schutz seiner D&O-Versicherung. Sein Versicherer kann sich erst leistungsfrei stellen, wenn durch eine rechtskräftige Verurteilung oder ein Eingeständnis deutlich wird, dass Braun sich vorsätzlich oder wissentlich pflichtwidrig verhalten hat, entschied das OLG Frankfurt.