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19. Juli 2021
Erklärungsfiktion: Schweigen ist keine Zustimmung!

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Erklärungsfiktion: Schweigen ist keine Zustimmung!

Mit seinem Ende April gesprochenen Urteil hat der BGH die sogenannte Erklärungsfiktion für unzulässig erklärt. Die Möglichkeit, Anpassungen am Maklervertrag vorzunehmen und Stillschweigen des Kunden als Zustimmung zu interpretieren, mag attraktiv erscheinen, aber Rechtsanwalt Stephan Michaelis rät dringend davon ab.

 
Ein Artikel von
Stephan Michaelis, LL.M.