Mit seinem Ende April gesprochenen Urteil hat der BGH die sogenannte Erklärungsfiktion für unzulässig erklärt. Die Möglichkeit, Anpassungen am Maklervertrag vorzunehmen und Stillschweigen des Kunden als Zustimmung zu interpretieren, mag attraktiv erscheinen, aber Rechtsanwalt Stephan Michaelis rät dringend davon ab.