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7. Mai 2020
Finanzausschuss lässt Vorschlag der FDP durchfallen

Finanzausschuss lässt Vorschlag der FDP durchfallen

Der Finanzausschuss des Bundestags hat dem „Corona Moratorium“ der Liberalen eine Absage erteilt. Sympathien vonseiten der Union halfen der FDP letztlich nicht, ihren Antrag durchzusetzen. Beim Versuch die BaFin-Aufsicht über 34f-Vermittler zu verhindern, ist derweil noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Ende April hatte die FDP einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie ein sogenanntes „Corona-Moratorium“ zur Finanzmarktbürokratie gefordert hatte (AssCompact berichtete). Ziel war es, damit eine Entlastung für die Finanzwirtschaft zu erreichen.

Drei wichtige Forderungen

Im Einzelnen forderte die Oppositionsfraktion, drei geplante Gesetzesvorhaben auf Eis zu legen. Darunter die Finanztransaktionssteuer, den Provisionsdeckel in der Lebensversicherung und die Aufsichtsübertragung für 34f-Vermittler auf die BaFin. Außerdem solle die Bundesrepublik sich so weit wie möglich gegen einzelne europäische Finanzmarktregulierungen wehren.

Keine zusätzliche Bürokratie in der Krise

Im Zuge der Corona-Krise seien derartige Experimente nicht angebracht. Schließlich könnten Herausforderungen dieser Art in wirtschaftlich ungewissen Zeiten die Branche überfordern und die wirtschaftliche Krise noch verstärken, die durch die Pandemie ausgelöst wurde.

Nur FDP stimmt für den Antrag

Der Finanzausschuss des Bundestages lehnte den Vorstoß nun jedoch ab. Zwar hatte sich die Unionsfraktion mit einzelnen Punkten des Papiers anfreunden können, jedoch genügten die Überschneidungen wohl nicht, um die Große Koalition zu spalten. Die Union lehnte den Antrag schließlich ab. Die AfD zeigte ebenfalls Sympathien, enthielt sich jedoch bei der Abstimmung. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linkspartei lehnten den Vorstoß geschlossen ab.

Aufsichtsübertragung auf BaFin weiterhin umstritten

Bei einem der von der FDP kritisierten Punkte, dem Finanzlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG), ist das letzte Wort jedoch noch nicht gesprochen. Gegenüber dem Gesetz, das die Aufsicht über Vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO auf die BaFin übertragen soll, deutet der Bundesrat ablehnende Tendenzen an (AssCompact berichtete). Der BVK stärkt derweil den Ausschüssen des Bundesrats den Rücken. So sagte BVK-Präsident Michael Heinz in einer heute veröffentlichten Erklärung: „Wir haben immer gesagt, dass sich die Aufsichtsregelung über die örtlichen Industrie- und Handelskammern seit Jahren bewährt hat. Daher freut es uns sehr, dass nun auch die Bundesratsausschüsse klar gegen solche Pläne sind.“ (tku)

Bild: © katatonia – stock.adobe.com

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