Die FondsKonzept AG hat die Umstellung ihres IT-Systems nach den Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie MiFID II in der ersten Januarwoche 2018 abgeschlossen. So konnten auf der Online-Plattform Maklerservicecenter (MSC) alle Funktionalitäten zur Geeignetheitsprüfung sowie zur Geeignetheitserklärung für die Makler freigeschaltet werden. Gemäß der gesetzlichen Bestimmung des Zielmarktes für ein Finanzprodukt sind alle gelieferten Zielmarktdaten der Kapitalverwaltungsgesellschaften sukzessive in das System eingelesen worden. Wählt der FondsKonzept-Partner nun einen Investmentfonds für seinen Kunden aus, vergleicht das System die Daten des Fonds automatisch mit den individuell erfassten Parametern aus dem Anlegerprofil und zeigt das Ergebnis dem Makler unmittelbar an.
Telefonfunktion zur Aufzeichnung relevanter Kundengespräche
Zu den neuen Funktionen gehört auch ein Update der Berater-App mit der Erweiterung um eine Telefonfunktion, mit der relevante Kundengespräche, die zu Anlageentscheidungen führen, gemäß der geforderten Geeignetheitserklärung nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) aufgezeichnet werden. (ad)
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