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9. August 2019
FPSB Deutschland verschärft Ethikregeln und fügt Berufsbild hinzu

FPSB Deutschland verschärft Ethikregeln und fügt Berufsbild hinzu

Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) hat bei seiner Mitgliederversammlung in Frankfurt die Ethikregeln verschärft, die Grundsätze ganzheitlicher Beratung erweitert und ein drittes Berufsbild hinzugefügt.

Der FPSB Deutschland, dem die Zertifizierung von Finanzberatern unter anderem zum Certified Financial Planner® obliegt, sieht Handlungsbedarf bei seinen Standesregeln und hat kürzlich auf seiner Mitgliederversammlung diverse Maßnahmen beschlossen. Einleitend erklärt der Vorstandsvorsitzende der FPSB Deutschland Prof. Dr. Rolf Tilmes, dass die Organisation neben Erfahrung und Ausbildung auch auf den einwandfreien Ruf der zu zertifizierenden Berater achtet. „Die Ethikregeln betonen die moralische und ethische Verantwortung, die ein Zertifikatsträger gegenüber der Öffentlichkeit, seinen Kunden, seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber übernimmt.“

Der FPSB-Vorstand sieht in den Zertifikaten seines Verbands deshalb ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, welches für eine hohe Beratungskompetenz der jeweiligen zertifizierten Finanzplaner, Estate Planer und Finanzberater spreche.

Verschärfung der Ethikregeln

Die jetzige Satzungsänderung umfasst eine Verschärfung dieser Ethikregeln. So müssen Zertifikatsträger dem Verband künftig eigene finanzielle Schwierigkeiten und auch rechtliche Prozesse anzeigen.

Die Überarbeitung der Standesregeln sei notwendig geworden, um sie an aktuellen Erfordernissen auszurichten: „Ein Ethikkodex macht nur dann Sinn, wenn er über gesetzliche Pflichten hinausgeht“, erläutert der FPSB-Vorstand. „Vor allem durch MiFID II und die Pflicht zur Geeignetheitsprüfung waren unsere Regeln teilweise aber hinter das Gesetz zurückgefallen. Auch die Datenschutz-Grundverordnung erforderte eine Präzisierung einiger Passagen.“

Grundsätze ganzheitlicher Beratung

Neu beschlossen wurden außerdem die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenpläne, die somit eine Erweiterung der bisherigen Konzentration auf eine vollumfängliche Finanzplanung darstellen. Für die FPSB stelle die ganzheitliche Beratungssystematik eine Mehrwertdienstleistung dar, wobei Themenpläne erstellt werden, bei denen die Wechselwirkungen auf andere Aspekte des Vermögens und korrespondierende Einnahmen- und Ausgabenpositionen beachtet werden.

Neben den Ethikregeln formulieren die Grundsätze ganzheitlicher Beratung wichtige Kernanforderungen an eine standesgerechte Beratungsleistung. Somit werden zwei Hauptaktivitäten unterschieden, die vollumfängliche ganzheitliche Beratung in Form von vernetzter Finanzberatung, für die die Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) gelten, und die Themenberatung, für die die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenberatung (GoT) gelten.

Zukünftig drei Berufsbilder

Außerdem beschlossen die Mitglieder eine Modernisierung des Berufsbildes. Bislang kannten die FPSB-Standesregeln nur Finanzplaner und Estate Planner. „Es war nun notwendig, auch ein zum European Financial Advisor (EFA) passendes Berufsbild hinzuzufügen“, begründete Prof. Tilmes. So hat der FPSB Deutschland in seinen Standesregeln nun drei Berufsbilder definiert, die ein Berater einnehmen kann, der bei der Planung, Strukturierung, Optimierung, Sicherung und Übertragung von Vermögen und Finanzen privater Kunden beruflich tätig ist.

Neben die höherwertigen, bisherigen Berufsbilder des Finanzplaners und des Estate Planners, tritt nun der Finanzberater. Dieses Berufsbild richtet sich an Inhaber der seit 2007 in Deutschland verliehenen EFA-Zertifizierung. Der Finanzberater übernimmt die Datenerfassung, analysiert die gesamte private Finanz- und Vermögenssituation des Kunden, sowie seines persönlichen Umfeldes, definiert Lebensziele, erarbeitet den Bedarf an Finanzlösungen, zeigt Versorgungslücken auf und unterstützt den Kunden bei der Umsetzung seiner Handlungsempfehlungen. (tku)

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