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9. Juni 2026
Franke und Bornberg: Regulierungsdauer in der BU steigt weiter
Franke und Bornberg: Regulierungsdauer in der BU steigt weiter

Franke und Bornberg: Regulierungsdauer in der BU steigt weiter

Franke und Bornberg hat in einer Pressekonferenz die aktuelle BU-Leistungspraxisstudie präsentiert. Die Ergebnisse sind teilweise erfreulich, teilweise aber auch enttäuschend. So hat sich die ohnehin schon lange Dauer der Regulierung in der BU weiter erhöht, nämlich auf über 200 Tage.

Die Versicherer kämpfen nach wie vor mit der Bearbeitungszeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung – das zeigt die neue BU-Leistungspraxisstudie des Ratinghauses Franke und Bornberg. Die Studie untersucht, wie Versicherer in der BU im Leistungsfall agieren, u. a.: Wie schnell ist die Schadenbearbeitung? Wie viele Anträge auf BU-Leistung werden anerkannt, wie viele abgelehnt und warum?

Für die BU-Leistungspraxisstudie 2026 ist die Leistungspraxis der Versicherer im Jahr 2024 maßgeblich. Und die Studie stellt fest: Trotz des anhaltenden Preisdrucks im BU-Markt zahlen die untersuchten Versicherer. Die Anerkennungsquote liegt unabhängig von der Rentenhöhe stabil bei knapp 80%. Doch der Druck in der Branche mache sich bemerkbar, denn die durchschnittliche Regulierungsdauer ist erneut gestiegen, von 189 auf 201 Tage. Laut Franke und Bornberg ist dies ein Befund, der Verbrauchern, Beratern und der Versicherungswirtschaft gleichermaßen zu denken geben sollte.

Wichtig ist hierbei der Kontext. Laut dem map-report von Franke und Bornberg unterschreiten einzelne Versicherer die Marktdurchschnittsprämie um 40% und mehr. Gleichzeitig jedoch wachsen Leistungsversprechen: Nachversicherungsgarantien, AU-Bausteine, Günstigerprüfungen und Umtauschoptionen setzen die Preisgestaltung zusätzlich unter Druck. Hier liege die Frage nahe, so das Ratinghaus: Zahlen die Versicherer wirklich, und wie verlässlich?

Umfang und Methodik

Die BU-Leistungspraxisstudie 2026 analysierte 36.128 Leistungsfälle aus dem Jahr 2024, das entspricht mehr als 60% aller BU-Leistungsfälle am deutschen Markt. Die 16 teilnehmenden Versicherer repräsentieren einen Gesamtbestand von 9,31 Millionen BU-Versicherten. Insgesamt wurden im BU-Markt 2024 ca. 58.000 Leistungsfälle registriert. Die Daten wurden per Stichprobe überprüft.

Anerkennungsquoten stabil

Die gute Nachricht: Die Anerkennungsquoten in der BU-Leistungspraxis blieben 2024 stabil, nämlich unabhängig von der Rentenhöhe bei knapp 80%. Berechtigte Ansprüche werden also in der Mehrheit der Fälle anerkannt, so Franke und Bornberg. Fast 60% der Ablehnungen erfolgen aus medizinischen Gründen – der BU-Grad wurde nicht erreicht.

Besonders bemerkenswert sei hier laut Franke und Bornberg der Befund zu Verweisungen und Umorganisation: Konkrete und abstrakte Verweisungen sowie Umorganisationen kommen zusammen auf einen Anteil von lediglich 0,87%. In der Leistungspraxis spielen solche Ablehnungsgründe also eine untergeordnete Rolle.

Regulierungsdauer steigt erneut

Die durchschnittliche Gesamtregulierungsdauer aller Entscheidungen ist 2024 erneut gestiegen, und zwar von 189 Tagen im Vorjahr auf nun 201 Tage. Bei Anerkennungen beträgt die Regulierungsdauer durchschnittlich 192 Tage, bei Ablehnungen 208 Tage. Den höchsten Wert weisen Leistungsfälle aufgrund psychischer Erkrankungen auf: Hier dauerte eine Anerkennung im Schnitt 286 Tage, eine Ablehnung 278 Tage.

 

Franke und Bornberg: Regulierungsdauer in der BU steigt weiter

 

Die lange Regulierungsdauer bei psychischen Erkrankungen sei Franke und Bornberg zufolge auf zwei Faktoren zurückzuführen: die diagnostische Komplexität der Erkrankungen sowie die Schwierigkeit, bei psychischen Leiden einen exakten BU-Grad festzulegen. An zweiter Stelle folgen Verletzungen und Unfälle mit 237 Tagen bei Ablehnungen und 216 Tagen bei Anerkennungen.

Zu beachten ist allerdings, dass nicht nur Versicherer für die Bearbeitungsdauer verantwortlich sind, sondern auch die Versicherten, die nach Antragstellung auf BU einen Fragebogen ausfüllen müssen, sowie Ärzte und Gutachter, die dem Versicherer relevante medizinische Unterlagen zukommen lassen müssen.

Ein weiterer Grund für die lange Bearbeitungszeit, der dann aber bei den Versicherern liegt, ist laut dem Ratinghaus der Fachkräftemangel, da es nicht so viele Leistungsprüfer am Markt gebe und diese auch gerne mal den Job wechseln würden. AssCompact fragte an der Stelle nach, ob nicht die Verwendung von KI dem Abhilfe schaffen sollte, was Geschäftsführer Michael Franke jedoch, zumindest zum aktuellen Zeitpunkt, verneinte. KI werde derzeit nicht zur Entscheidung genutzt, sondern hauptsächlich, um größere Mengen an Unterlagen, bspw. Arzt- oder Rehaberichte, zu scannen und zusammenfassen zu lassen. Diese Zusammenfassungen müssten dann jedoch trotzdem vom Menschen gegengecheckt werden. Stand jetzt sei die Prozessimplementierung und Nutzung von KI also eher eine Investition, bei der es noch etwas dauern werde, bis sich der Effekt auf die Regulierungszeiten durchschlagen wird, so Franke.

Psychische Erkrankungen dominieren Krankheitsbild

Psychische Erkrankungen sind 2024 mit einem Anteil von rund 28% der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit – deutlich vor Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (rund 19%) und Krebserkrankungen (rund 15%). Bei Frauen liegt der Anteil psychischer Erkrankungen mit knapp 30% noch höher als bei Männern (22%). Auch gesamtgesellschaftlich zeige sich diese Tendenz, wie Franke und Bornberg unter Berufung auf die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Demnach gehen mittlerweile über 40% aller neuen Bewilligungen bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auf psychische Erkrankungen zurück.

Erstuntersuchung: Post-/Long-COVID/VAC und Mitwirkungspflicht

Erstmals analysiert die Studie 2026 systematisch Leistungsanträge aufgrund von Post-/Long-COVID/VAC. Von über 300 untersuchten Antragen wurden hier 86% anerkannt. Dieses Ergebnis sei besonders bemerkenswert, da Post-/Long-COVID/VAC diagnostisch kein einheitliches Krankheitsbild darstellt – die Symptome sind vielfältig und schwer abzugrenzen, wie Franke und Bornberg mit Verweis auf das Robert-Koch-Institut erklärt. Die hohe Anerkennungsquote sei ein klares Signal dafür, dass die untersuchten Versicherer konstruktiv mit dem neuen Krankheitsbild umgehen würden.

Ein weiterer neuer Aspekt betrifft die sogenannte Mitwirkungspflicht, die Versicherte im Leistungsfall zur aktiven Mitarbeit verpflichtet, etwa durch die vollständige Einreichung ärztlicher Unterlagen, die Bereitschaft zu Untersuchungen durch vom Versicherer beauftragte Ärzte oder die Beantwortung von Fragen zur beruflichen Situation. Ein weit verbreitetes Vorurteil besagt, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen diese Pflicht besonders häufig verletzen. Die Studiendaten widerlegen dies jedoch, so Franke und Bornberg. Mitwirkungspflichtverletzungen kommen bei psychischen Erkrankungen nur in 17% der Fälle vor. (mki)