Arbeitnehmer, die sich standhaft weigern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, können wirksam außerordentlich gekündigt werden. Das ist einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln zu entnehmen. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Servicetechniker sogar eine ärztliche „Rotzlappenbefreiung“ vorgezeigt – allerdings vergeblich.