AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
8. September 2022
Frühere Rente: Hinzuverdienstgrenze fällt weg
Hand einer Seniorin mit Bargeld, Seniorin zählt ihr Geld

Frühere Rente: Hinzuverdienstgrenze fällt weg

Erst mit der Corona-Pandemie ist die Hinzuverdienstgrenze bei einer vorgezogenen Altersrente deutlich angehoben worden. Von 2023 an soll nun die Grenze für einen Zusatzjob vollständig entfallen. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Und auch bei der Erwerbsminderungsrente wird nachgebessert.

Zum 01.01.2023 soll die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Bundeskabinett nun auf den Weg gebracht. Bisher können Ruheständler erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt nebenher arbeiten. Andernfalls droht eine Minderung oder gar der vollständige Wegfall des Rentenanspruchs. Bereits für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf gut 46.000 Euro im Jahr erhöht worden. Ohne die nun geplante Gesetzesänderung wäre sie zum Jahresbeginn 2023 automatisch wieder auf 6.300 Euro geschrumpft. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen ermögliche die Regierung nun dauerhaft, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten, lobt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Beschluss unter den Ministerkollegen.

Arbeitgeberverband begrüßt diesen längst „überfälligen Schritt“

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat die Maßnahme begrüßt. Der Schritt sei überfällig gewesen, um mehr Menschen in Beschäftigung zu halten. „Die geplante Lockerung setzt endlich das klare Signal, dass Arbeiten auch nach Rentenbeginn möglich und sogar wünschenswert ist“, so Rainer Dulger von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Unternehmen könnten sich so in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels wertvolle und erfahrene Beschäftigte sichern. „Der nächste Schritt muss jetzt der Wegfall der Förderung der Frühverrentung sein. Die abschlagsfreie Rente ab 63 sollte so schnell wie möglich auslaufen“, fordert er.

Anhebung der Grenze bei Erwerbsminderungsrenten

Und auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrente soll das Gesetz verbesserte Möglichkeiten zum Hinzuverdienst schaffen. Laut Referentenentwurf sollen Betroffene künftig bis zu 17.272,50 Euro (volle Erwerbsminderung) bzw. 34.545 Euro (teilweise Erwerbsminderung) pro Jahr zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. „Das ist ein wichtiges Signal für erwerbsgeminderte Menschen, denen wir damit eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen“, resümierte Bundesarbeitsminister Heil. (as)

Bild: © bilderstoeckchen – stock.adobe.com