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26. August 2022
Gebäude: Bundesregierung will Kohlendioxidkosten aufteilen
Smoke rising from the chimney in city

Gebäude: Bundesregierung will Kohlendioxidkosten aufteilen

Die 2021 eingeführte CO2-Steuer hat zu einer Erhöhung der Heizkosten geführt. Bisher tragen die Mieter die CO2-Abgaben allerdings alleine. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach ab 2023 die Steuer zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden muss.

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu anregen, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit allerdings konnte der CO2-Preis nach Ansicht der Bundesregierung bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten.

Kosten sollen sich an energetischer Qualität des Gebäudes orientieren

Die Bundesregierung hat zur Beseitigung dieser Benachteiligung für Mieter nun nach Angaben der Presseabteilung des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten – das sogenannte Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) – vorgelegt. Dieser sieht vor, die Kosten künftig abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und damit anhand der energetischen Qualität des Gebäudes zu verteilen. So soll auf Vermieterseite ein Anreiz zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen gesetzt werden, auf Seite der Mieterinnen und Mieter ein Anreiz zu energieeffizientem Verhalten.

Aufteilung der Kosten per Stufenmodell

Konkret sieht das Gesetz laut Pressemitteilung bei Wohngebäuden ein Stufenmodell für die Aufteilung vor. Bei Nichtwohngebäuden soll zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden. Die Aufteilung werde dazu führen, dass Vermieter zukünftig mit einem Anteil an den Kohlendioxidkosten belastet werden können, betont die Bundesregierung. Bisher fallen für die betroffenen Wohngebäude Kohlendioxidkosten von schätzungsweise einer Milliarde Euro an, die vollständig von den Mietern getragen werden.

Regelungen sollen unbefristet gelten

Die Regelungen sollen unbefristet gelten, spätestens aber zum Ablauf der Festpreisphase des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Ende 2025 um ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude ergänzt und bis zum 30.09.2026 evaluiert werden, heißt es im Entwurf der Bundesregierung. Die erforderliche Datengrundlage soll bis zum Ende des Jahres 2024 erarbeitet werden. (as)

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