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Steuern & Recht
16. September 2022
Gebäudeversicherung: Verteilung des Selbstbehalts

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Gebäudeversicherung: Verteilung des Selbstbehalts

Der BGH hat aktuell entschieden, dass bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen ist.